Hutter & Schrantz Stahlbau AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
Wien (euro adhoc) -
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Aktien
Wien, 23.9.2008
Mit Beschluss in der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Hutter & Schrantz Stahlbau AG am 30.4.2008 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und Abs. 1a Aktiengesetz (AktG) ermächtigt, bis zu 2 % des Grundkapitals der Hutter & Schrantz Stahlbau AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung in der Hauptversammlung eigene Aktien zu erwerben.
Die Ermächtigung der Hauptversammlung erlaubt die Verwendung der rückerworbenen Aktien als Akquisitionswährung, zur jederzeitigen Veräußerung eigener Aktien über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit außerbörslich.
Der Vorstand der Hutter & Schrantz Stahlbau AG hat am 15.9.2008 beschlossen, zur Stärkung des Börsenwertes von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Es ist beabsichtigt, eigene Aktien zu erwerben. Demnach sollen in der Zeit von 23.9.2008 bis 31.10.2010 bis zu 30.000 Stück eigene Stammaktien rückgekauft werden. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie erfolgt zum aktuellen Börsenkurs.
Für weitere Informationen: Vorstand Dr. Hans Heinz Tel.: 1/617 45 55-0 Mobiltelefon: 0699/12650-110 dr.heinz@hs-stahlbau.at www.hs-stahlbau.at
Rückfragehinweis:
Hutter & Schrantz Stahlbau AG
Dr. Hans Heinz
01/617 45 55-0
Branche: Stahl/Eisen
ISIN: AT0000A021K7
WKN:
Index: mid market
Börsen: Wiener Börse AG / Dritter Markt