Drogenpolitik: Bewährte Lösungen verankern
Zürich (ots)
Seit Jahren baut die Drogenpolitik auf die vier Säulen Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression. Die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes stellt diese nachweislich wirksame Vier-Säulen-Politik nun auf ein solides Fundament. Ein nationales Komitee aus 27 Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Jugend- und Elternorganisationen sagt mit Bundesrat und Parlament Ja zur gesetzlichen Verankerung. Sie bedauern, dass religiös-fundamentalistische Eiferer mit ihrem Referendum einen Rückschritt in die Zeit der offenen Drogenszenen provozieren wollen. Am 30. November 2008 entscheidet das Stimmvolk, sofern das Referendum zustande kommt. Heute Donnerstag um 16.00 Uhr werden die Unterschriften eingereicht.
Elend, Dreck, Leid und Tod: Die Bilder der offenen Drogenszene auf dem Zürcher Platzspitz gingen anfangs der 90er-Jahre um die Welt. Das "Drogenproblem" stand ganz oben im Schweizer Sorgenbarometer. Die Wende brachte die "Vier-Säulen-Politik": Sie ermöglichte das kluge Zusammenspiel von Prävention, Therapie, Überlebenshilfe / Schadenminderung und Repression. Mit der heroingestützten Behandlung wählte die Schweiz einen neuen Ansatz, der rasch Wirkung erzielte. Auch die Beschaffungskriminalität ging massiv zurück. Heute ist die Situation stabil.
Die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes soll nun die Vier-Säulen-Politik und ihre Errungenschaften gesetzlich verankern. Sie wurde im März 2008 von den Eidgenössischen Räten mit grossem Mehr von FDP, CVP, SP und Grünen angenommen. Nur die äusserste Rechte wehrte sich gegen die Vorlage - und ergriff das Referendum. Heute Donnerstag werden die Unterschriften eingereicht. Wenn diese der amtlichen Prüfung standhalten, wird am 30. November 2008 über die BetmG-Teilrevision abgestimmt.
Ein Komitee aus 27 Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Jugendorganisationen engagiert sich für die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes und tritt heute zum ersten Mal an die Öffentlichkeit. Die Allianz ist breit und umfasst beispielsweise die FMH, Pro Juventute, den Verband Schweizerischer Polizeibeamter, den Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer (LCH), die Eltern- und Angehörigenvereinigungen Drogenabhängiger (VEV-DAJ), die Fachgesellschaften, die vereinigten Kantonsärztinnen und -ärzte wie auch den Verein christlicher Fachleute im Rehabilitations- und Drogenbereich (VCRD). Die Allianz stellt drei Argumente für das Ja zur BetmG-Teilrevision in den Vordergrund:
1. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz schafft Sicherheit
Das teilrevidierte Gesetz sichert das Zusammenwirken von polizeilichen, medizinischen und sozialarbeiterischen Massnahmen. Die Schweiz verfügt heute über ein breites Therapieangebot. Die Institutionen für stationäre Suchttherapie bieten etwa 1'500 Plätze für abhängige Menschen an. Dabei wird der Fokus auf die Rehabilitation und Integration in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Bildung und Freizeit gelegt. Im ambulanten Bereich gibt es diverse Institutionen und Programme. Gegenwärtig befinden sich etwa 17'500 Heroinabhängige in einer methadongestützten, 1'300 in einer heroingestützten Behandlung. Die ärztliche Verschreibung von Heroin an langjährige Schwerstsüchtige wurde 1992 mit einem dringenden Bundesbeschluss ermöglicht - und entwickelte sich zum international beachteten Erfolgsmodell. Das teilrevidierte Gesetz verankert diese Therapieform. Alle diese Therapiemöglichkeiten stabilisieren Schwerstsüchtige, ermöglichen mehr Selbstbestimmung und ebnen den Weg zurück in die Gesellschaft.
2. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz stärkt die Zusammenarbeit
Suchtarbeit muss dort geplant werden, wo der Bedarf besteht: vor Ort, in den Kantonen und Gemeinden. Damit die beschränkten Mittel bestmöglich genutzt werden können, braucht es aber den Bund, der die Gesamtsicht ermöglicht. Er koordiniert die Forschung, gewährleistet die kontinuierliche Weiterbildung, überwacht die grossen Entwicklungen und treibt die Qualitätssicherung der Angebote voran. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz klärt die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten zugunsten einer vorausschauenden, wirksamen Suchthilfe. Es verankert die bewährte Aufgabenverteilung und ermöglicht eine verbesserte Feinabstimmung.
3. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz schützt die Schwachen
Die BetmG-Teilrevision setzt daneben einen Akzent auf den Kinder- und Jugendschutz. Kinder und Jugendliche haben heute immer früher mit Suchtmitteln Kontakt. Darauf muss die Politik reagieren - auch, aber nicht nur mit Verboten. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz setzt die Prävention ins Zentrum und stärkt die Repression dort, wo sie nötig ist - beispielsweise mit einer härteren Bestrafung des Drogenhandels im Umfeld von Ausbildungsstätten. Dank einer speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten Früherkennung können Lehrpersonen und andere erwachsene Bezugspersonen rasch auf Anzeichen von Suchtproblemen reagieren.
Genauere Informationen zur Betäubungsmittelgesetz-Teilrevision finden Sie unter http://betaeubungsmittelgesetz.ch
Kontakt:
Markus Theunert, Generalsekretär Fachverband Sucht
Mobile: +41/79/238'85'12
Miriam Wetter, Koordinatorin Nationale Arbeitsgemeinschaft
Suchtpolitik
Mobile: +41/79/429'40'39
Toni Berthel, Vorstand Swiss Society of Addiction Medicine
Mobile: +41/79/232'47'57
Ueli Spörri, Geschäftsleitung ARUD Zürich
Mobile: +41/76/580'86'20