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Aktienrückkauf
Veröffentlichung des Beschlusses der Oberbank AG betreffend die beabsichtigte
Veräußerung eigener Stamm- und Vorzugsaktien
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs.8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 20.Juni 2016 beschlossen,
(1) von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms in Stammaktien 2016
erworbenen eigenen 81.693 Stück Stammaktien, 81.693 Stück Stammaktien und zwar
80.000 Stück an die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) im Zuge der
Mitarbeiteraktion 2016 und 1.693 Stück an den Vorstand im Wege der
Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des
Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 29.03.2016 zu
veräußern bzw. zu übertragen;
(2) von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms in Vorzugsaktien 2016
erworbenen eigenen 32.000 Stück Vorzugsaktien, 32.000 Stück Vorzugsaktien an die
Mitarbeiter (inklusive Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2016
unentgeltlich zu übertragen. Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2016 erhalten die
Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für fünf gekaufte Stammaktien zwei
Vorzugsaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+2).
Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß §
65 Abs. 1a AktG iVm § 82 Abs. 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der
VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 18.Mai 2016.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 18.Mai
2016 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft
www.oberbank.at.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die
eigenen Stammaktien sollen am 27. Juni 2016 veräußert bzw. übertragen
werden, die eigenen Vorzugsaktien sollen am 28.Juni 2016 unentgeltlich
übertragen werden.
1. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden
Stammaktien der Oberbank AG. Die Vorzugsaktien der Oberbank AG werden
unentgeltlich übertragen.
2. Beabsichtigt ist
a. die Veräußerung eigener Stammaktien von bis zu 81.693 Stück
Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am
stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,28 % und am
gesamten Grundkapital von ca. 0,25 %; und
b. bis zu 32.000 Stück eigene Vorzugsaktien der Gesellschaft, das
entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft von ca. 1,07 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,10%
im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2016 unentgeltlich zu übertragen.
3. Der Gegenwert je Stammaktie beträgt EUR 56,30 (Kurs der Oberbank Stammaktie
vom 14.06.2016). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2016 erhalten die
Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für fünf gekaufte Stammaktien zwei
Vorzugsaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+2).
4. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem
Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen
Mitarbeiteraktion 2016, die in Stamm- und Vorzugsaktien erfolgen soll, zu
verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung
(variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien)
verwendet werden.
5. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
6. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und
7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der
Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.
Linz, am 20. Juni 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 37429
stefan.haasbauer@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
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Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch