Resolution der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Blindenbundes vom 6. Juni 2009
Zürich (ots)
Der Schweizerische Blindenbund beobachtet mit grosser Sorge die finanzielle Entwicklung der schweizerischen Sozialwerke und insbesondere der Invalidenversicherung. Ohne ihre nachhaltige Sanierung sind Arbeitsplätze für Behinderte und somit die berufliche und wirtschaftliche Integration von zahlreichen Menschen gefährdet. Der Ausgang der Volksabstimmung vom 27. September ist deshalb für sie von zentraler Bedeutung.
Berufliche Eingliederung
Sehbehinderte und blinde Menschen sind auf Aus- und Weiterbildung sowie in einer adäquaten Berufsausübung dringend auf z.T. teure Hilfsmittel angewiesen. Eine Kürzung oder gar der völlige Wegfall der Finanzierung von Hilfsmitteln durch die IV würde für solche Menschen das Out von der beruflichen Eingliederung und den Rückfall in die Abhängigkeit bringen.
Soziale Kontakte
Die an und für sich erfreuliche Entwicklung, dass die Lebenserwartung ansteigt führt dazu, dass immer mehr Menschen im 3. und 4. Lebensabschnitt mit Problemen der Sinneswahrnehmung konfrontiert sind. Seit über 50 Jahren springt in solchen Fällen z.B. der Schweizerische Blindenbund ein, getreu seinem obersten Leitsatz «Hilfe zur Selbsthilfe». Die meisten Organisationen der privaten Behindertenhilfe sind nach wie vor auf das Wohlwollen von Spenderinnen und Spendern sowie auf Legate und Vermächtnisse ange- wiesen, ergänzt durch gesetzlich geregelte Beiträge der IV. Sollten letztere versiegen, würde der Druck auf die Selbsthilfeorganisationen so gross, dass sie viele ihrer Leistungen an Menschen mit Behinderungen nicht mehr erbringen könnten. Die Leidtragenden wären einmal mehr die Schwächsten der Gesellschaft.... Viele von ihnen könnten ihre sozialen Kontakte nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr wahrnehmen. Das hiesse für sie soziale Isolation. Resultat: Enorme Folgekosten zu Lasten der Allgemeinheit.
Keine Almoseninstitution
Eine Kurzschlusshandlung wäre es, bei der zweifellos notwendigen Nachfinanzierung der Sozialversicherungen sparen zu wollen, ausgerechnet zu einer Zeit, in der nur noch gesellschaftliche Solidarität die Schweiz mit einem Minimum an Schaden über die Krise der nächsten Jahre bringen kann.
Apell Der Schweizerische Blindenbund ruft alle Mitbürgerinnen und Mitbürger auf, am 27.September 2009 als Beweis gelebter Solidarität, zur IV-Zusatzfinanzierung ein überzeugendes JA einzulegen.
Medienmitteilung in elektronischer Form: www.blind.ch / 8 Download "IV Revision - Resolution 6. Juni 2009"
Bildmaterial: www.blind.ch / 8 Download / Foto1 / Foto2 / Foto3
Der Schweizerische Blindenbund
Das oberste Ziel des Schweizerischen Blindenbundes ist es, sehbehinderten und blinden Menschen zu grösstmöglicher Selbstständigkeit in materiellen, sozialen und kulturellen Belangen zu verhelfen. Eine Sehbehinderung oder Blindheit verändert das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen enorm. Details können unter www.blind.ch gefunden oder über die Geschäftsstelle unter Telefon +41/44/317'90'00 angefordert werden.
Kontakt für Thema IV-Revision: Richi Weissen Präsident Regionalgruppe Zürich RGZ und Vorstandsmitglied SBb Bereich Sozialpolitik Tel.: +41/44/942'00'33 Mobil: +41/79/635'32'73 E-Mail: richiweissen@bluewin.ch