EANS-Adhoc: Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: MOOD AND MOTION AG beschließt Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht aus dem genehmigten Kapital
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Kapitalerhöhung
06.02.2011
Frankfurt am Main, 06. Februar 2011 - Der Vorstand der MOOD AND MOTION AG (WKN A1 E9 A7; ISIN: DE000A1E9A75) hat am 06. Februar 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch eine teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu erhöhen. Ausgegeben werden sollen bis zu 436.667 Stückaktien auf den Inhaber lautende Stückaktien (das entspricht ungefähr 10 % des derzeitigen Grundkapitals). Die neuen Aktien werden mit voller Gewinnberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2010 ausgestattet sein.
Der Ausgabebetrag wurde auf EUR 1,00 je neue Aktie festgelegt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die bis zu 436.667 neuen Stückaktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren zum Erwerb angeboten werden. Durch die Kapitalerhöhung fließen der MOOD AND MOTION AG voraussichtlich neue Mittel in Höhe von ca. EUR 436.000 zu, die zur Stärkung der Eigenkapitalbasis verwendet werden sollen.
Rückfragehinweis:
Investor Relations Team
MOOD AND MOTION AG
Tel.: 0049 (0) 69 94 33 14 61
Fax.: 0049 (0) 69 94 33 14 66
ir@moodandmotion.com
Branche: Film/Kino
ISIN: DE000A1E9A75
WKN: A1E9A7
Index: CDAX, Classic All Share
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