Ja Komitee "Zukunft mit Komplementärmedizin" / Oui Pour les médecines complémentaires
Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin": Ständerat spricht sich für Verfassungsartikel aus
Bern (ots)
Der Ständerat hat mit 36 zu 4 Stimmen einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" deutlich angenommen. Der Antrag von Ständerat Büttiker verlangt, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen. Ersatzlos gestrichen wurde das Wort "umfassende" Berücksichtigung. Die Initianten begrüssen es, dass sich der Ständerat für einen Verfassungsartikel für Komplementärmedizin ausgesprochen hat. Erfreulich ist, dass die Kernforderungen der Volksinitiative geteilt werden. Ob das Initiativkomitee am eigenen Verfassungsartikel festhält, kann erst beurteilt werden, wenn beide Räte den Gegenvorschlag abschliessend behandelt haben.
Der Solothurner FDP Ständerat Rolf Büttiker ist zum Schluss gekommen, dass es einen Verfassungsartikel für Komplementärmedizin braucht. Ohne Verfassungsartikel werde die Komplementärmedizin an den Rand gedrängt, obwohl sie schon heute in die Gesetze aufgenommen werden könnte. Gemäss Ständerat Rolf Büttiker ist es eine Tatsache, dass die gesetzlichen Grundlagen beim Bund und in mehreren Kantonen in den letzten Jahren verschärft wurden. Auf Bundesstufe erwecke es den Anschein, dass verschiedene Entscheide willentlich gegen die Komplementärmedizin ausgelegt wurden, z.B. beim Ausschluss der ärztlichen Komplementärmedizin aus der Grundversicherung, der Unterbindung nationaler Diplome von Therapeuten/-innen durch den Bundesrat oder in der Heilmittel-Verordnung von Swissmedic. Die Mehrheit des Ständerates ist der Argumentation von Ständerat Büttiker gefolgt und hat sich mit 36 zu 4 Stimmen klar für den direkten Gegenvorschlag ausgesprochen:
Art. 118a (neu) Komplementärmedizin
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.
Der Text des Initiativkomitees lautet: Art. 118a (neu) Komplementärmedizin
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin.
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