BGH-Urteil: RTL und SAT1 scheitern mit dem Verbot von Online TV Rekorder shift TV
München (ots)
RTL und SAT1 sind heute vor dem Bundesgerichtshof damit gescheitert, den Online TV Rekorder shift TV verbieten zu lassen. Auf die Revision der Beklagten shift.tv hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. RTL und SAT1, die seit vier Jahren versuchen shift TV verbieten zu lassen, mussten damit eine Niederlage hinnehmen.
Als Hauptfrage war zu klären, wer der Hersteller der Privatkopie sei. RTL und SAT1 sehen shift TV als Kopienersteller an und nicht den einzelnen Nutzer, der per Mausklick den Aufzeichnungsprozess auslöst und komplett beherrscht. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern "der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei, mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege [...] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor." Das Berufungsgericht, in diesem Fall das Oberlandesgericht Dresden muss nun klären, inwieweit shift TV die Vorraussetzung für eine unerlaubte Weitersendung erfüllt, nämlich dort, wo das Empfangssignal auf die Rekorder der Nutzer verteilt wird.
shift TV ( http://www.shift.tv ) ist ein Online TV Rekorder, der es Usern ermöglicht, mittels Webbrowser auf einen virtuellen Videorekorder zuzugreifen. Einmal angemeldet, kann der User seine Lieblingssendungen, Spielfilme aber auch Nachrichten aufzeichnen und zum Zeitpunkt seiner Wahl von jedem PC mit Internetanschluss in atemberaubender TV-Qualität als Streaming ansehen oder herunterladen. Dabei steht ihm je nach Vertrag unterschiedlich viel Speicherplatz zur Verfügung, der die einzelnen Beiträge vorhält. Bis zu zehn Sender werden parallel aufgezeichnet und die einzelnen Sendungen auf dem eigenen Personal Video Recorder (PVR) abgelegt.
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