Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses
Vernehmlassung: Städte stehen für mehr Kohärenz in der Integrationspolitik
Bern (ots)
Der Schweizerische Städteverband unterstützt die Absicht des Bundesrates, die Integrationsförderung von Bund, Kantonen und Gemeinden an den gleichen Grundsätzen auszurichten. Dies wird insgesamt zu mehr Kohärenz in der schweizerischen Integrationspolitik führen. Die Städte legen Wert darauf, dass Integrationsförderung allen sozial Benachteiligten offen steht und begrüssen das Bestreben, Integration in den Regelstrukturen zu fördern. Eine Verbindung von Ausländer- und Integrationsgesetz aber wird abgelehnt.
Die Städte, Agglomerationen und urbanen Gemeinden unseres Landes, deren Interessen der Schweizerische Städteverband vertritt, spielen in der Integrationspolitik eine wichtige Rolle und verfügen in diesem Gebiet über eine breite Erfahrung. Aufgrund der Bevölkerungsstruktur stellen sich konkrete Probleme oft zunächst in urbanen Gebieten und Städte entwickeln oft als erste Lösungen. In seiner Stellungnahme zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer begrüsst es der Schweizerische Städteverband, dass der Bund sein integrationspolitisches Engagement verbindlich festlegen und die drei staatlichen Ebenen besser aufeinander abstimmen will.
Integration aus Gesetzesebene regeln
Skeptisch beurteilen die Städte hingegen die Absicht des Bundesrates, die Integration im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) zu verankern. Dieses ist seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU de facto ein Spezialgesetz für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten. Somit würden zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz nicht erreicht. Es bestehen aber auch bei Personen aus EU/EFTA-Staaten mitunter Integrationsdefizite, die angegangen werden sollten. Schliesslich machen sich die Städte für eine Integrationspolitik stark, die allen sozial Schwächeren zugutekommt.
Verbindliche Verankerung des Regelstrukturansatzes
Die Städte befürworten die angestrebte Stärkung des Regelstrukturansatzes. Gerade dort, wo Personen mit Integrationsbedarf bereits in Regelstrukturen anhängig sind, sollte die Integration wenn immer möglich in diesem Rahmen und mittels der dort vorgesehenen Anreize und Sanktionsmöglichkeiten gefördert werden und nicht mit einem zusätzlichen Instrument.
Integrationsvereinbarungen umstritten
Die Mehrheit der Städte lehnt es ab, Integrationsvereinbarungen über die heutigen Kann-Bestimmungen hinaus in gewissen Fällen als obligatorisches Instrument vorzusehen. Dies weil bei der Vollzugstauglichkeit der Integrationsvereinbarungen Zweifel bestehen. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Nutzen der Integrationsvereinbarungen bislang nicht schlüssig nachgewiesen ist.
Zuwanderung Hochqualifizierter nicht zusätzlich behindern
Die Städte und Agglomerationen werden in Zukunft als wichtigste Wirtschaftsstandorte der Schweiz vermehrt auf den Zuzug von hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen angewiesen sein. Diesen Personen und ihren Familienangehörigen sollte die Zuwanderung nicht mit neuen Integrationserfordernissen erschwert werden.
Kontakt:
Renate Amstutz, Direktorin Städteverband
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