pro audito schweiz erfreut über Verankerung von Vergabeverfahren
Bern (ots)
pro audito begrüsst den Vorschlag des Ständerates, die Ausschreibung von medizinischen Hilfsmitteln und somit auch Hörgeräten im Invalidengesetz zu verankern.
Der Ständerat will Ausschreibungen medizinischer Hilfsmittel gesetzlich verankern. Der Rat hat dies mit 28 gegen 9 Stimmen entschieden. Der Ständerat plädiert somit für echten Markt. pro audito schweiz unterstützt den Vorschlag, im Invalidengesetz die "Beschaffung und Vergütung von Hilfsmitteln" zu verankern. Dies ermöglicht es dem Bundesrat, die IV anzuweisen, Hörgeräte in einem öffentlichen Vergabeverfahren beschaffen zu lassen. So setze der Ständerat ein deutliches Zeichen für einen liberalen Markt und für tiefere Hörgeräte-Preise, sagt Barbara Wenk, Zentralpräsidentin von pro audito schweiz. Es mache Sinn, so Wenk, dem Bundesrat alle möglichen Instrumente in die Hand geben, um die Hörgerätepreise nachhaltig zum Sinken zu bringen.
Ständerat: Problem im Markt erkannt
pro audito schweiz, die Organisation für Menschen mit Hörproblemen, strebt einen Kompromiss an, welcher für alle eine gute Lösung darstellt. Es gebe erste Anzeichen, dass pro audito schweiz und die Branchenvertreter sich einer gemeinsamen Lösung annäherten, so Wenk. Diese werde dann möglich, wenn auch die Branche die Möglichkeit öffentlicher Vergabeverfahren anerkenne und davon absehe, die Bundesrats- und Ständeratslösung zu kritisieren.
Wettbewerbskommission soll handeln
pro audito schweiz wird in den kommenden Wochen und Monaten ihre Informationstätigkeit zugunsten der Menschen mit Hörproblemen weiterführen. "Es kann nicht sein, dass Hörbehinderte und die Invalidenversicherung jene Margen berappen, welche die Hörgerätehersteller und die Akustiker auf ihren überteuerten Geräten kassieren", sagt Erwin Gruber, Zentralsekretär von pro audito schweiz. "Wir rufen auch die Wettbewerbskommission auf, ihrer Voruntersuchung eine echte Untersuchung des Hörgerätemarktes folgen zu lassen", sagt Gruber.
Ferner wiederholt pro audito schweiz ihre Forderung, dass die Verantwortlichen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) den seit dem 1. Januar 2010 gültigen Tarifvertrag mit den Akustikerverbänden auf den 31. Dezember 2010 kündigen. Dieser Vertrag wurde ohne Beteiligung der betroffenen Hörbehinderten abgeschlossen. Er benachteiligt die Hörbehinderten massiv, die Erträge der Akustiker und der Hörgeräte-hersteller beeinträchtigt er hingegen nicht.
Die zukünftige Hörgeräteversorgung soll unkompliziert, für die Hörbehinderten mit günstigen Bezugsmöglichkeiten, und frei von Markteinschränkungen gestaltet werden.
Kontakt:
Barbara Wenk
Zentralpräsidentin pro audito schweiz
Tel.: +41/62/723'67'52
Internet: www.pro-audito.ch