Für Gastronomen unzumutbare Verweigerung einer Übergangsfrist beim Nichtraucherschutz
Zürich (ots)
GastroZürich hat vom Ausschluss einer Übergangsfrist zur Errichtung von Fumoirs in den Verordnungen des Bundes und des Kantons Zürich mit grossem Befremden Kenntnis genommen.
Überhaupt kein Verständnis haben die Gastronomen dafür, dass ab dem 1. Mai 2010 das Gesetz betreffend Passivrauchen ohne Übergangsfrist eingeführt wird. Es ist ein Skandal, dass den Wirten hier nicht eine vernünftige Übergangslösung angeboten wird. Die Verordnung des Kantons Zürich wurde am 7. Januar 2010 bekannt und am 1. Mai 2010 tritt das Gesetz in Kraft. In nicht einmal 4 Monaten lässt sich beim besten Willen kein Fumoir baulich realisieren. Betriebe, welche im vergangenen Sommer die Baubewilligung zur Errichtung eines Fumoirs bei der Stadt Zürich eingegeben haben, warten noch heute auf die entsprechende Bewilligung. Die Stadt Zürich war nicht in der Lage, eine Baubewilligung zu erteilen, da die entsprechenden Ausführungsbestimmungen resp. die entsprechende Verordnung nicht vorhanden war. Dies stösst auf völliges Unverständnis bei den Gastronomen und GastroZürich appelliert deshalb an die Behörden in den Gemeinden, eine faktische Übergangsregelung bei der Errichtung von Fumoirs zuzulassen. In weniger als 4 Monaten ist es für gewisse Betriebe schlicht unmöglich, ein Fumoir zu realisieren. Die Gastronomen sind nicht bereit, die Folgen der Lethargie der Behörden beim Erlass der Verordnung zu tragen.
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