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Austritt Grossbritanniens aus der Europäischen Union schadet auch den Arbeitnehmenden in der Schweiz

Bern (ots)

Die Stimmberechtigten Grossbritanniens haben entschieden, aus der EU auszutreten. Die drohenden wirtschaftlichen und politischen Verwerfungen konnten die Ängste vor der Zuwanderung offensichtlich nicht eindämmen. Ähnlich ist das Umfeld in der Schweiz vor der Abstimmung zur Masseneinwanderungs-Initiative gewesen. Deren Umsetzung wird die Schweiz jetzt vor grosse Probleme stellen, da die einvernehmliche Einführung einer Schutzklausel durch den Brexit in weite Ferne gerückt ist und die unilaterale Einführung die bilateralen Verträge gefährdet, Unsicherheit schafft und die wirtschaftliche Entfaltung des Landes bremsen wird. Zur Minderung der Zuwanderung müssen jetzt dringend inländische Massnahmen ergriffen werden.

Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, bedauert den Entscheid Grossbritanniens, die EU zu verlassen. Der demokratische Entscheid ist natürlich zu akzeptieren und die Briten müssen die Konsequenzen tragen. Wie bei der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative in der Schweiz war eine Mehrheit der Stimmberechtigten in Grossbritannien nicht mit Hinweisen auf die negativen politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen von einem Ja abzuhalten. Offenbar ist man bereit, auf wirtschaftlichen Erfolg zu verzichten, wenn dadurch die Zuwanderung abnimmt.

Vorteile der Zuwanderung müssen allen zu Gute kommen

Die Vorteile der Personenfreizügigkeit - und damit der Zuwanderung - müssen besser kommuniziert und der wirtschaftliche Erfolg gerechter verteilt werden. Am Beispiel Schweiz gesprochen: Wenn nur die Unternehmen, nur die Aktionäre und nur die Reichen von den bilateralen Verträgen profitieren, wird es an der Urne keine Mehrheit dafür geben. Die Unternehmenssteuereform III mit ihren nicht finanzierten Steuersenkungen steht in dieser Hinsicht quer in der Landschaft.

Mit dem Brexit wird das Wirtschaftswachstum in Europa, und damit auch in der Schweiz abnehmen. Vor diesem Hintergrund dürften die Lohnverhandlungen im Herbst schwierig werden. Aber gerade in dieser Situation müssen die Löhne eine stabilisierende Wirkung entfalten können, was sie nur können, wenn eine Erhöhung beschlossen wird. Die Nationalbank muss zudem die Frankenaufwertung bekämpfen und dazu beitragen, Arbeitsplätze zu erhalten.

Auswirkungen auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative

Das Parlament muss nun die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative an die Hand nehmen und eine mehrheitsfähige Vorlage zimmern. Es muss eine Lösung finden, welche die bilateralen Verträge nicht gefährdet und Rechtssicherheit bringt:

   - Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit müssen 
     verbessert werden und die noch nicht umgesetzten Punkte aus dem 
     Bericht Ineichen-Fleisch in die Vorlage integriert werden (1. 
     Ausweitung Bestimmungen, die der erl. AVE zugänglich sind, auf 
     Arbeits- und Ruhezeiten, Ferien, Spesen und Kaution / 2. Zweites
     Verfahren auf erl. AVE mit Antragsrecht der Sozialpartner an die
     zuständige Behörde / 3. Befristete und einmalige Verlängerung 
     bestehender AVE ohne Erreichen des AG-Quorum).
   - Zudem braucht es für den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen
     auch Massnahmen gegen die stark zunehmende Erwerbslosenquote von
     älteren Arbeitnehmenden.
   - Das inländische Arbeitskräftepotenzial muss mit wirksamen 
     Massnahmen ausgeschöpft werden. Im Rahmen der 
     Fachkräfteinitiative müssen am Fachkräftegipfel vom 12. 
     September 2016 folgende Massnahmen vorwärtsgetrieben werden: a. 
     Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u.a. 
     flächendeckende Einführung Tagesschulen, bezahlbare 
     Kindertagesstätten, Vaterschaftsurlaub etc.; b. Förderung der 
     Weiterbildung generell und insbesondere von Personen ohne 
     Sek-II-Abschluss und älteren Arbeitnehmenden.
   - Die Verabschiedung der Vorlage muss mit einer Sondersession 
     geplant werden, damit die Ausweitung der Personenfreizügigkeit 
     auf Kroatien vor dem 9. Februar 2017 ratifiziert und die Schweiz
     damit am Forschungsprojekt Horizon 2020 teilnehmen kann.

Beziehungen mit Grossbritannien rasch regeln

Der Bundesrat muss die Beziehungen zu Grossbritannien auf bilateralem Weg zügig anpassen. Für die Verhandlungen mit der EU wäre eine intensive Zusammenarbeit mit Grossbritannien indes kontraproduktiv.

Kontakt:

Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93,
www.travailsuisse.ch

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