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PrivaSphere AG

Elektronische Eingaben ans Bundesgericht über PrivaSphere erfolgt

Zürich (ots)

lic.iur. Fortunat Schmid, Rechtsanwalt aus Davos,
hat in einem Berufsforum seinen Kollegen bekanntgemacht: "Der 
elektronische Rechtsverkehr mit Behörden und Gerichten durch die 
Kombination von SuisseID und der eidgenössisch anerkannten 
Zustellplattformtechnologie von PrivaSphere ermöglicht uns Juristen 
eine effiziente und sichere Mandatsarbeit. Ich habe am 22. September 
meine erste Eingabe ans Bundesgericht digital eingereicht. Die 
Eingabe habe ich mit der QuoVadis Suisse ID des Schweizerischen 
Anwaltsverbandes SAV digital unterschrieben und mit PrivaSphere 
Secure Messaging um 10:14 Uhr verschickt; um 10:15 Uhr habe ich die 
Bestätigung erhalten!"
"Dieser erste Erfahrungsbericht einer Eingabe gemäss dem Reglement
des Bundesgerichts über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien
und Vorinstanzen (SR 173.110.29) zeigt, dass ein Bedürfnis auf Seiten
der Anwaltschaft und Klienten besteht, auf elektronischen Weg mit 
Gerichten und Behörden rechtsverbindlich kommunizieren zu können und 
in den Genuss des Effizienz- und Qualitätssteigerungspotentials des 
elektronischen Rechtsverkehrs zu gelangen" meint lic. iur. HSG Adrian
Rufener, Geschäftsführer des St. Galler Anwaltsverbandes.
"Die Nachfrage nach dem elektronischen Geschäftsverkehr wird in 
Zukunft schnell wachsen, sobald die kantonalen Gerichte und Behörden 
über digitale Infrastrukturen verfügen und Eingaben in elektronischer
Form rechtsverbindlich eingereicht werden können. Es liegt auf der 
Hand, dass eine Vereinfachung der Arbeitsabläufe mittelfristig zu 
Kosteneinsparungen führen werden. Selbstverständlich wäre es 
wünschenswert, wenn die Nutzer auch von den Einsparungen profitieren 
könnten, indem für elektronischen Rechtsverkehr tiefere Gebühren 
anfallen.
"Ab dem 1.1.2011 werden auch die Vorinstanzen des Bundesgerichts 
Eingaben auf elektronischem Wege erhalten. Somit kann die 
Digitalisierung eines Falles nicht erst beim Weiterzug an das 
Bundesgericht aktuell werden ("Trägerwandel"), sondern ergibt sich 
quasi automatisch. Das Bundesgericht hat den elektronischen 
Rechtsverkehr anfangs 2007 auf Wunsch der Anwaltsschaft eingeführt. 
Nach den Jahren 2007 und 2008 ohne Nutzung dieser Möglichkeit, bin 
ich erfreut, dass in der letzten Woche sogar bereits 2 Eingaben in 
einer Woche erfolgt sind. Dass das Interesse auf Seiten Vorinstanzen,
Anwälte und Bürger gross ist, zeigen die in letzter Zeit sehr 
häufigen telefonischen Anfragen zum "Elektronischen Rechtsverkehr," 
so Dr. Jacques Bühler, Stellvertretender Generalsekretär des 
Schweizerischen Bundesgerichts. "Der elektronische Rechtsverkehr kann
über sichere Zustellplattformen einfach und bequem via eMail 
erfolgen. Das Bundesgericht macht täglich davon Gebrauch für die 
Zustellung seiner Urteile an die Medien."
Bereits seit dem 1.1.2008 besteht zudem die Rechtsgrundlage, 
eidgenössische Verwaltungsverfahren elektronisch abzuwickeln und 
spätestens ab 1.1.2011 werden diese Grundlagen mit der neuen StPO, 
ZPO etc. zwingend auf die Kantone ausgeweitet. Damit sind Gerichte 
und verschiedene Behörden verpflichtet, Eingaben von Bürgern, 
Anwälten und Unternehmen elektronisch entgegenzunehmen. Die von 
PrivaSphere angebotene Secure Messaging Plattform ist per Verfügung 
des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD am 17. November 2009 als 
erste und bis heute einzige elektronische Zustellplattformtechnologie
anerkannt worden.

Kontakt:

PrivaSphere AG
Roger Willen
Jupiterstrasse 49
8032 Zürich
Tel.: +41/43/299'55'88
E-Mail: willen@privasphere.com

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