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63 Zürcher Gemeinden

Sanierung der BVK - Staatsgarantie muss gesichert bleiben
63 Städte und Gemeinden des Kantons Zürich erheben Beschwerde

Zürich (ots)

Für die Sanierung der angeschlagenen BVK muss der Kanton Zürich aufkommen. 63 Städte und Gemeinden des Kantons Zürich erheben deshalb gemeinsam Beschwerde gegen den Kanton und fechten das Teilliquidations-Reglement der Personalvorsorge (BVK) als rechtswidrig an.

Kanton will Versicherte zur Kasse bitten

Der Versicherungskasse für das Staatspersonal (Personalvorsorge BVK oder früher Beamtenversicherungskasse) des Kantons Zürich sind zahlreiche Städte und Gemeinden mit ihrem Personal angeschlossen. Die BVK verwaltet ein Vermögen von rund 21 Milliarden Franken und ist mit über 100'000 versicherten Personen und Rentenbezügern eine der mitgliederstärksten Pensionskassen in der Schweiz.

Rund die Hälfte der Versicherten sind Staatsangestellte und die andere Hälfte machen Arbeitnehmer der angeschlossenen Arbeitgeber (Städte, Gemeinden) aus. Dennoch trifft der Regierungsrat als oberstes Organ allein alle Entscheidungen. Die angeschlossenen Arbeitgeber und ihre Versicherten haben in der BVK kein Mitbestimmungsrecht.

Für grosse Verunsicherung sorgt nun, dass der Kanton die Unterdeckung, welche in den letzten Jahren entstanden ist, über Sanierungsbeiträge der Versicherten und Arbeitgeber ausgleichen will. Damit versucht der Kanton sich aus der Staatsgarantie zu verabschieden. Die betroffenen Gemeinden sind damit nicht einverstanden.

Staatsgarantie wird eingefordert - Kanton haftet

Als unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die BVK Teil des kantonalen Vermögens. Rechte und Pflichten der BVK sind zugleich Rechte und Pflichten des Kantons. Darum haftet der Kanton. Er muss für alle Leistungen der Pensionskasse gegenüber den Versicherten automatisch aufkommen, unabhängig vom Deckungsgrad der Kasse.

BVK macht Flucht nach vorn

Die BVK beabsichtigt mit einer Statutenänderung, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Versicherte und angeschlossene Gemeinden zur Sanierung der bestehenden Unterdeckung herangezogen werden können. Damit will sie sich von der Staatsgarantie entlasten.Noch bevor diese Statutenänderung in Kraft ist, hat die BVK bereits ein Teilliquidations-Reglement erlassen: Bei einer Restrukturierung oder beim Austritt eines Arbeitgebers aus der BVK kürzt diese die Austrittsleistungen. Ob die Versicherten selber den Verlust zu tragen haben, oder ob der Arbeitgeber zur Kasse gebeten wird, ist unklar. Auch bei den Rentnern bestehen Unklarheiten. Sicher ist allein, dass sie nicht um ihre Renten bangen müssen.

Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

Die Gemeinden fühlen sich deshalb gegenüber ihren Mitarbeitenden und Steuerzahlern verpflichtet, klare Verhältnisse zu schaffen und ihre Interessen zu wahren.

Die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ficht nun das neue Teilliquidations-Reglement als rechtswidrig an, das der Kanton im Rahmen des BVK-Sanierungsplans erlassen hat. Nach der Genehmigung der kantonalen Aufsichtsbehörde wurde das Reglement kurz vor den Sommerferien publiziert und ausschliesslich den Versicherten mitgeteilt. Die Städte und Gemeinden wurden dagegen nicht informiert. 63 Städte und Gemeinden aus dem ganzen Kanton legen nun gegen die Genehmigung des Teilliquidations-Reglements beim Bundesver-waltungsgericht Beschwerde ein.

Gemeinden wollen Rechtssicherheit

Für die angeschlossenen Städte und Gemeinden ist es von grösster Bedeutung, rechtlich klare Verhältnisse zu schaffen. Wichtige Entscheide für Ihre Versicherten stehen an. Damit sie diese auf einer sicheren Rechtsgrundlage treffen können, muss Klarheit geschaffen werden. Die Gemeinden wollen nun weitere Entscheidungsgrundlagen zusammen erarbeiten und ihre Interessen gegenüber der BVK gemeinsam vertreten.

Beteiligte Zürcher Gemeinden

   Stadt / Gemeinde
1  Bäretswil
2  Bassersdorf
3  Bauma
4  Birmensdorf
5  Buchs
6  Bülach
7  Dietikon
8  Dietlikon
9  Dinhard
10 Egg
11 Embrach
12 Erlenbach
13 Fällanden
14 Fehraltorf
15 Geroldswil
16 Greifensee
17 Hagenbuch
18 Herrliberg
19 Hinwil
20 Hombrechtikon
21 Illnau-Effretikon
22 Kloten
23 Langnau a.A.
24 Lindau
25 Maur
26 Mönchaltorf
27 Neerach
28 Neftenbach
29 Niederglatt
30 Niederhasli
31 Nürensdorf
32 Oberengstringen
33 Oberglatt
34 Oetwil a.d.L.
35 Opfikon
36 Rafz
37 Regensdorf
38 Richterswil
39 Rickenbach
40 Rümlang
41 Russikon
42 Schlieren
43 Schöfflisdorf
44 Schwerzenbach
45 Seuzach
46 Stadel
47 Uetikon a.S.
48 Uitikon
49 Unterengstringen
50 Urdorf
51 Uster
52 Volketswil
53 Wädenswil
54 Wald
55 Wallisellen
56 Wangen-Brüttisellen
57 Weiningen
58 Wetzikon
59 Wila
60 Winkel
61 Zell
62 Zumikon
63 Stäfa

Kontakt:

Herr Hansjörg Baumberger, Präsident VZGV
Tel.: +41/44/944'72'02
E-Mail: hansjoerg.baumberger@stadt-uster.ch

Herr Markus Gossweiler, Gemeindeschreiber, Gemeinde Maur
Tel.: +41/43/366'13'43
E-Mail: markus.gossweiler@maur.ch