Stellungnahme Arge TU Westside (strabag/rhombergbau) zur Medienmitteilung "Bernaqua - Expertise der EMPA zum Deckenabsturz liegt vor"
Bern (ots)
Die Arge TU Westside nimmt den Bericht der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) zur Kenntnis und stellt fest, dass es sich dabei, wie die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland selber feststellt, um "eine erste Fachmeinung zur Absturzursache" handelt.
Die Untersuchungen und Schlussfolgerungen der Empa zeigen eine Möglichkeit, wie der Ablauf des partiellen Deckenabsturzes gewesen sein könnte. Sollte es beim Einbau der Decke im Bernaqua tatsächlich zu Fehlern gekommen sein, muss geprüft werden, wie es zu diesen Fehlern gekommen ist. Festzuhalten ist, dass es sich bei der ausführenden Firma um ein Schweizer Unternehmen handelt, das in Absprache mit der Bauherrin - der Neue Brünnen AG - ausgewählt und unter Vertrag genommen wurde.
Ob die Ursache für den teilweisen Deckenabsturz von einem Planungs- und/oder Montagefehler herrührt, werden erst die weiteren Abklärungen ergeben.
Die Arge TU Westside bedauert diesen Vorfall ausserordentlich und tut dies umso mehr, als beim Deckenabsturz am 12. April drei Personen verletzt wurden.
Die Parteien haben nun eine 30-tägige Frist, um die Empa-Untersuchung im Detail zu studieren und zusätzliche Ergänzungs- und/oder Erläuterungsfragen zu stellen. Erst dann wird eine abschliessende Beurteilung und Stellungnahme möglich sein.
Vorsorgliche Beweisaufnahme
Abzuwarten bleibt auch das Ergebnis der Untersuchungen der beiden vom Handelsgericht des Kantons Bern eingesetzten neutralen Sachverständigen. Diese klären zur Zeit unter anderem ab, ob der restliche Teil der Decke - weil grundsätzlich intakt - belassen und ggf. nachgebessert werden kann.
Solange nicht abschliessend geklärt ist, was die genaue Ursache für den partiellen Deckenabsturz war, verbieten sich Spekulationen darüber, was am 12. April tatsächlich passiert ist. Aus heutiger Sicht macht es deshalb auch keinen Sinn, die Montage einer neuen Decke ins Auge zu fassen. Entscheidend ist allein die Sicherheit und Zuverlässigkeit des gewählten Systems und die Gewähr, dass dieses den hohen Sicherheitsanforderungen genügt. Dieser Anspruch rechtfertigt eine allenfalls etwas länger dauernde Untersuchungszeit.
Diese zusätzlichen Untersuchungen erfolgen auf Anordnung des Handelsgerichts im Rahmen einer "vorsorglichen Beweisaufnahme", die zunächst von der Bauherrin - der Neue Brünnen AG - und anschliessend auch von der Arge TU Westside beim Handelsgericht des Kantons Bern beantragt wurden. Mit diesen erweiterten Untersuchungen soll abschliessend geklärt werden, ob das eingebaute und x-fach bewährte Deckensystem den hohen Sicherheitsanforderungen tatsächlich genügt.
Forderungen der Arge TU Westside in Millionenhöhe [Klage vom 9.8.2011]
Die am 9.8.2011 eingereichte Klage hat nichts mit dem eingestürzten Deckenelement zu tun, sondern mit unzähligen Projektänderungen und Projektergänzungen, welche die Neue Brünnen AG während der Bauzeit zwischen April 2006 und Oktober 2008 angeordnet, aber bis heute nicht bezahlt hat.
Die Einreichung der Klage wurde erforderlich, nachdem verschiedene Versuche der Arge TU Westside, die Bezahlung dieser Projektänderungen und Projektergänzungen durch Verhandlungen und durch Beizug eines Schlichters zu erledigen, gescheitert sind.
Kontakt:
Peter Swoboda (20.10.2011 bis 2.11.2011)
Arge TU Westside
Alpenstrasse 3
8152 Glattbrugg / Zürich
Mobile: +41/79/401'91'00
E-Mail: peter.swoboda@efaktor.ch
Gabi Schnell (ab 2.11.2011)
Arge TU Westside
Alpenstrasse 3
8152 Glattbrugg / Zürich
Tel.: +41/44/874'27'76
E-Mail: gabi.schnell@rhombergbau.at