Nominierung des Präsidenten des Europäischen Patentamts
München (ots)
Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation hat auf seiner 94. Tagung, die unter dem Vorsitz von Herrn Mogens Kring (DK) in München abgehalten wurde, am 29. Oktober folgenden Beschluss gefasst:
- Nominierung von Herrn Alain Pompidou (FR) als Präsident des Europäischen Patentamts für eine Amtszeit von 3 Jahren ab dem 1. Juli 2004
- Nominierung von Frau Alison Brimelow (GB) als Präsidentin des Europäischen Patentamts für eine Amtszeit von 3 Jahren nach Ablauf der Amtszeit von Herrn Pompidou, d. h. ab dem 1. Juli 2007
Die eigentliche Ernennung findet auf der 95. Ratstagung im Dezember in München statt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss über die Ernennung eines Präsidenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen mit qualifizierter Mehrheit, d. h. Dreiviertelmehrheit der Mitgliedstaaten der Organisation zu fassen ist.
Die jetzige Doppelnominierung wurde beschlossen, nachdem mehrere frühere Verfahren gescheitert waren. Sie zeugt vom Wunsch der Mitgliedstaaten nach einer ausgewogenen Lösung, die den politischen Erfordernissen entspricht, vor allem aber der Verpflichtung der Organisation gegenüber den Nutzern des Patentsystems wie auch gegenüber den Bediensteten des Amts gerecht wird, möglichst rasch eine klare Weichenstellung vorzunehmen. Die Organisation ist sich des Ausnahmecharakters dieses Doppelbeschlusses bewusst und legt Wert darauf, dass er nicht als Präzedenzfall betrachtet wird.
Die Europäische Patentorganisation bekundet damit ihr Vertrauen in zwei hochstehende Persönlichkeiten als Nachfolger für Herrn Ingo Kober (DE). Sie ist davon überzeugt, dass die Verknüpfung dieser beiden Mandate es dem Europäischen Patentamt ermöglicht, die bemerkenswerte Entwicklung, die es seit seiner Gründung im Jahre 1977 erlebt hat, beständig, kontinuierlich und harmonisch fortzusetzen und sich den Herausforderungen der Stunde erfolgreich zu stellen, im Interesse Europas.
Die Europäische Patentorganisation ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in München. Sie wurde am 7. Oktober 1977 auf der Grundlage des 1973 in München geschlossenen Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) gegründet. Der EPO gehören zurzeit 27 Staaten an, nämlich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Bulgarien, Estland, Ungarn, Liechtenstein, die Schweiz, das Fürstentum Monaco, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Rumänien, die Türkei und Zypern. Ihre Aufgabe ist die Erteilung europäischer Patente nach dem EPÜ durch das in München ansässige Europäische Patentamt.
Der Verwaltungsrat der EPO besteht aus den Delegationen der Mitgliedstaaten und ist das Legislativorgan der Organisation. Er ist unter anderem für die politischen Belange der EPO zuständig und führt auch die Aufsicht über die Tätigkeit des Amts aus.
Kontakt:
EPA/EPO/OEB
Rainer Osterwalder
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