Ethylenoxid ist kein Pflanzenschutzmittel
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In den letzten Wochen mussten verschiedene Schweizer Detailhändler Lebensmittel zurückrufen, die Ethylenoxid enthielten. In ihrer Kommunikation behaupten sie teilweise, dass es sich dabei um ein Pflanzenschutzmittel handelt. Das ist kompletter Unfug!
In den letzten Wochen mussten die Schweizer Detailhändler verschiedene sesamhaltige Lebensmittel zurückrufen. Sie enthielten Sesamsamen aus Indien, die mit Ethylenoxid begast worden waren. In der Kommunikation online und auch den betroffenen Kunden gegenüber sprachen die Inverkehrbringer jeweils von unerwünschten Pflanzenschutzrückständen, welche die menschliche Gesundheit gefährden könnten.
Tatsache ist: Ethylenoxid ist kein Pflanzenschutzmittel und kommt entsprechend nicht in der Landwirtschaft zum Einsatz. Vielmehr ist es ein Biozid, das in der Lebensmittelindustrie verwendet wird, um verpackte Lebensmittel vor dem Verderb zu schützen. Die Anwendung von Ethylenoxid ist weder in der Schweiz noch in der EU zulässig. Die falsche Kommunikation suggeriert völlig ungerechterweise, dass (einmal mehr) die Landwirtschaft die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten gefährdet. Der Schweizer Bauernverband fordert die Detailhändler auf, ihre Kommunikation umgehend entsprechend zu korrigieren. Der Fall bestätigt: Je mehr Lebensmittel wir importieren, umso weniger Einfluss haben wir auf die Art und Weise der Produktion und die Verarbeitung.
Kontakt:
David Brugger, Leiter Geschäftsbereich Pflanzenbau, 077 438 90 88, david.brugger@sbv-usp.ch
Michel Darbellay, Leiter Produktion, Märkte & Ökologie, 078 801 16 91, michel.darbellay@sbv-usp.ch
Absender:
Schweizer Bauernverband Laurstrasse 10 5201 Brugg 056 462 51 11 info@sbv-usp.ch www.sbv-usp.ch