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Kälberimpfung: Was sich ab Juli ändert

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Medienmitteilung

Kälberimpfung: Was sich ab Juli ändert

Die QM-Schweizer Fleisch Richtlinien werden per 1. Juli 2025 angepasst. Künftig müssen alle Kälber gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft sein, wenn sie den Geburtsbetrieb vor 57 Tagen verlassen. Ziel der Kälberimpfung sind gesunde Tiere, weniger Bedarf an Antibiotika und in der Folge eine bessere Wirtschaftlichkeit.

Nach ausführlichen Diskussionen im vergangenen Jahr haben die Schweizer Rindviehproduzenten zusammen mit Agriquali ein Konzept zur Kälberimpfung erarbeitet. Dies auf Antrag der Task Force Kälbergesundheit, die sich unter anderem aus Vertretenden der Schweizer Milchproduzenten, Swiss Beef, Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter und des Kälbermästerverbands zusammensetzt. Die Fachkommission Viehwirtschaft des Schweizer Bauernverbands genehmigte am 27. Januar 2025 das Konzept in Form einer Anpassung der QM-Richtlinien. Sie anerkennt damit den Nutzen der Kälberimpfung als effektive Massnahme zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten.

Erste Impfung auf dem Geburtsbetrieb, zweite auf dem Folgebetrieb

Die Anpassung der Richtlinien gilt ab dem 1. Juli 2025. Dann brauchen alle Kälber, die den Geburtsbetrieb im Alter von weniger als 57 Tagen verlassen, eine Behandlung mit einem Lebendimpfstoff gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen, der in die Nase verabreicht wird. Diese erste Impfung muss mindestens 14 Tage vor dem Verlassen des Geburtsbetriebs erfolgen. Der Folgebetrieb, welcher die Kälber nach dem Geburtsbetrieb einstallt, muss innerhalb 28 Tagen nach der Einstallung eine zweite Impfung gegen Atemwegserkrankungen applizieren. Wer seine Kälber nicht impfen möchte, kann diese nach 57 Tagen weiterhin ungeimpft verkaufen.

Bestimmte Ausnahmen zusätzlich zum Alter

Ausnahmen gelten ausserdem für Kälber, die für die Mutterkuh- und Ammenkuhhaltung vor dem 21. Lebenstag verstellt oder zusammen mit dem Muttertier verstellt werden. Ebenso ausgenommen sind Notfälle, wenn das Muttertier oder das Kalb stirbt. Generell ausgenommen sind Kälber, die auf einen Sömmerungsbetrieb oder innerhalb desselben Betriebes an einen zweiten Standort verstellt werden.

Teil der QM-Anerkennung

Überprüft wird die Umsetzung im Rahmen der QM-Kontrollen. Dabei wird der Eintrag ins Behandlungsjournal sowie die Zu- und Abgänge gemäss TVD und die Beschaffung von Impfdosen kontrolliert. Bei Nichteinhalten der Richtlinien erfolgen die Sanktionen gemäss geltendem eglement. Sie können bis zu einem Ausschluss aus dem QM-Schweizer Fleisch führen.

Weniger Antibiotikaeinsatz und bessere Wirtschaftlichkeit

Die Impfung soll Infektionskrankheiten vorbeugen und mithelfen den Antibiotikaeinsatz bei Kälbern zu senken. Damit steigen das Tierwohl, die Wirtschaftlichkeit und folglich die Zufriedenheit der Grossvieh- und Kälbermäster. Während den drei ersten Jahren werden die Daten dazu erhoben und ausgewertet. Nach drei Jahren Pilotphase wird Ende 2028 Bilanz gezogen und in der Fachkommission Viehwirtschaft über eine definitive Aufnahme in die Richtlinien entschieden. Die Branche übernimmt mit dieser Massnahme Verantwortung für eine nachhaltige und tierfreundliche Fleischproduktion.

  Rückfragen:
Hugo Abt, Präsident Fachkommission Viehwirtschaft, Mobile 079 528 00 70
Michel Darbellay, Leiter GB Viehwirtschaft SBV, Tel. 056 462 52 05
www.sbv-usp.ch
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