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Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

SFH fordert Verzicht auf Rückschaffungen nach Ungarn
Antwort auf Orbans Angriff auf Flüchtlinge

Bern (ots)

Ungarn will als neuste Abschreckungsmassnahme sämtliche Flüchtlinge internieren und verstösst so gegen fundamentale Menschenrechte. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH verurteilt dies scharf. Die Schweiz ist nun dazu aufgefordert, den Vollzug von Dublin-Überstellungen nach Ungarn nicht nur auszusetzen, sondern sämtliche Asylgesuche von Menschen, die über Ungarn in die Schweiz eingereist sind, selbst zu behandeln und zu entscheiden.

Am Dienstag hat das ungarische Parlament beschlossen, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden in Ungarn weiter einzuschränken und alle Asylsuchenden in geschlossenen Zentren in den Transitzonen festzuhalten. Dies ist nur eine der zahlreichen Gesetzesänderungen seit Sommer 2015, welche auf Verschärfungen im ungarischen Asylrecht abzielten und sowohl gegen EU-Recht als auch gegen Völkerrecht verstossen. Eine Einschätzung, die auch vom UNHCR geteilt wird.

SFH fordert Selbsteintritt der Schweiz

Vor diesem Hintergrund drängt sich ein Selbsteintritt der Schweiz in Dublin-Ungarn-Fällen auf. Die SFH hat bereits im Herbst 2015 den Stopp von Dublin-Überstellungen nach Ungarn gefordert. Daran hält sie nach wie vor fest.

Hängige Gesuche in der Schweiz entscheiden statt sistieren

Das Bundesverwaltungsgericht hat vor einem Jahr (23. Februar 2016) entschieden, alle hängigen Dublin-Ungarn-Fälle zu sistieren, bis neue Abklärungen des SEM zur Situation in Ungarn vorliegen. Diese lange Dauer der Zuständigkeitsbestimmung widerspricht dem Gedanken des Dublin-Systems und ist unhaltbar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen fordert die SFH, dass auch in den vor dem Gericht sistierten Verfahren die Schweiz selbst auf die Gesuche eintritt, da die neusten Beschlüsse in Ungarn auch für rücküberstellte Personen gelten. Trotz der Sistierung durch das Bundesverwaltungsgericht wurden im Jahr 2016 65 Asylsuchende nach Ungarn überstellt. Im Jahr 2015 waren es 94 Überstellungen.

Dublin-System auf dem Prüfstand

Die unzumutbaren Verhältnisse in Ungarn stellen nur eine weitere Eskalationsstufe gegen die Einhaltung der Menschenrechte dar. Auch in anderen europäischen Staaten ist die Situation für Asylsuchende und Flüchtlinge prekär. "Das Dublin-System ist definitiv auf dem Prüfstand", stellt Miriam Behrens, SFH-Direktorin, fest. Sie verlangt von den Schweizer Behörden, "dass Menschen nicht in einen Dublin-Mitgliedstaat überstellt werden, solange ihre fundamentalen Rechte dort nicht eingehalten werden." Auch der Europäische Gerichtshof hat erst vor drei Wochen in einem Entscheid darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der fundamentalen Menschenrechte Vorrang vor den Vollzugsinteressen der einzelnen Dublin-Staaten hat.

Rückfragen:

Miriam Behrens, Direktorin SFH, miriam.behrens@fluechtlingshilfe.ch

Stefan Frey, Mediensprecher und stv. Leiter Kommunikation, Tel. 031
370 75 15 oder 079 509 47 89. stefan.frey@fluechtlingshilfe.ch

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