Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde - RAB
RAB publiziert Geschäftsbericht 2019
Ein Dokument
Bern (ots)
Der Bundesrat hat den Geschäftsbericht 2019 der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) genehmigt. Der Bericht informiert über die Erfahrungen der RAB aus Aufsicht und Zulassung und enthält Hinweise zu laufenden Entwicklungen sowie zu Handlungsschwerpunkten der RAB im Jahr 2020.
Zweck und Grundauftrag der RAB ergeben sich aus dem Revisionsaufsichtsgesetz. Die gesetzlichen Vorgaben werden periodisch durch strategische Ziele präzisiert. Die Strategieperiode von 2016-2019 konnte mit der vollständigen Umsetzung der Ziele abgeschlossen werden. Die strategischen Ziele für die Jahre 2020-2023 wurden vom Bundesrat am 6. Dezember 2019 genehmigt (http://ots.ch/W6IQj7).
Aufsicht:
Im Bereich der Aufsicht über die 26 staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen ist die RAB im vergangenen Jahr wieder stärker zu den jährlichen Routine-Überprüfungen zurückgekehrt. Diese konzentrierten sich auf spezifische Themen wie die Unternehmenskultur und im Bereich der Rechnungsprüfung auf neue Vorschriften zur Rechnungslegung. In der Aufsichtsprüfung nach den Finanzmarktgesetzen stand die Prüfung in den Bereichen der Bekämpfung der Geldwäscherei, des Risikomanagements und der internen Organisation im Fokus.
Die Überprüfungen zeigen insgesamt einen erfreulichen Trend: Die Anzahl der Feststellungen der RAB hat weiter leicht abgenommen. Die Qualität der Revision ist für die Verlässlichkeit von Jahresabschlüssen zentral und ist deshalb laufend weiter zu verbessern. Eine wichtige Rolle für die Steigerung der Revisionsqualität sieht die RAB beim Verwaltungsrat (bzw. Audit Committee) des geprüften Unternehmens. Dieser hat sich aktiv in die Planung, Durchführung und Evaluation der Revisionsdienstleistungen einzubinden.
Zulassung:
Revisionsunternehmen erneuern ihre Zulassung alle fünf Jahre. 2019 war eine "Welle" von rund 1'000 Erneuerungsgesuchen zu bewältigen. Die Bearbeitung dieser Gesuche hat gezeigt, dass die Qualitätssicherung noch nicht überall konsequent umgesetzt wird. Insbesondere Schwächen in den Bereichen der Weiterbildung bei den Revisionsmitarbeitenden und der internen Nachschau führten dazu, dass die RAB die Zulassung teilweise nicht nahtlos erneuern konnte. Eine funktionierende Qualitätssicherung dient dem Revisionsunternehmen nicht zuletzt auch als Selbstschutz: Sie sichert und fördert die Qualität von Revisionsdienstleistungen, ermöglicht standardisierte und damit effizientere Abläufe und reduziert die Haftungs-risiken.
Reaktion der RAB auf das Coronavirus:
Die Mitarbeitenden der RAB arbeiten mit wenigen Ausnahmen im Homeoffice, um die Ausbreitung des Corona-Virus möglichst gering zu halten. Es stehen digitale Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung, die ein reibungsloses und sicheres Arbeiten ermöglichen. Die RAB bleibt somit voll funktionsfähig und erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag. Sie können die Mitarbeitenden der RAB wie gewohnt per Telefon oder per E-Mail erreichen.
Fristen zur Erteilung von Auskünften oder zur Einreichung von Unterlagen an die RAB stehen gemäss Beschluss des Bundesrates vom 20. März 2020 bis zum 19. April 2020 still.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.rab-asr.ch.
Kontakt:
Frank Schneider, Direktor RAB, +41 31 560 22 10