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Airbnb und Zug Tourismus: Vereinbarung zur Einziehung der Beherbergungsabgabe ab 1. Juli 2017

Zug (ots)

Zug Tourismus und Airbnb schließen erste Vereinbarung in der Schweiz, weltweit hat Airbnb über 270 solcher Kooperationen

   - Digitales Einziehungsverfahren entlastet Zuger Gastgeber und 
     Verwaltung
   - Airbnb ist mit weiteren Kantonen zu ähnlichen Vereinbarungen im 
     Dialog

Ab dem 1. Juli 2017 wird die Beherbergungsabgabe für alle Airbnb-Gastgeber im Kanton Zug automatisiert über die Airbnb-Plattform von den Gästen eingezogen und an Zug Tourismus weitergegeben. Damit ist Zug der erste Schweizer Kanton, in dem das automatisierte Verfahren zur Einziehung der Tourismus-Abgabe durch Airbnb eingeführt wird.

Zug Tourismus und Airbnb haben eine gemeinsame Vereinbarung geschlossen, um das automatisierte Verfahren zur Einziehung der Beherbergungsabgabe durch Airbnb einzuführen. Mit dieser digitalen Lösung wird sowohl für die Airbnb-Gastgeber als auch für Zug Tourismus der administrative Aufwand erheblich reduziert. Der Verwendungszweck der Erträge ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Einnahmen aus den Beherbergungsabgaben werden auch künftig für Maßnahmen und Einrichtungen, die vorwiegend im Interesse der Abgabepflichtigen liegen, verwendet, wie z.B. zur Finanzierung von Marktabklärungen und Marktbearbeitungen sowie von Dienstleistungen und Angeboten der kantonalen Tourismusorganisation.

Airbnb hat weltweit bereits mit über 270 Städten und Kommunen eine Vereinbarung zur automatisierten Einziehung und Ausschüttung von Beherbergungssteuern geschlossen. Seit dem Start des Modells 2014 hat das Unternehmen insgesamt 240 Millionen US-Dollar an Übernachtungs- und Tourismusabgaben erhoben und an die jeweiligen lokalen Kommunen abgeführt. In der Schweiz ist Airbnb mit weiteren Kantonen zu einer solchen Vereinbarung im Dialog.

Alexander Schwarz, General Manager Airbnb Deutschland, Österreich und Schweiz, sagt: "Wir freuen uns, dazu beitragen zu können, dass Zug zukünftig die Beherbergungsabgaben der Airbnb-Gäste ohne administrativen Aufwand erhält. Diese gemeinsame Vereinbarung ist beispielhaft für den progressiven Ansatz der Schweiz, mit den Chancen der Digitalisierung umzugehen und sicherzustellen, dass sowohl die Reisenden, die Bürgerinnen und Bürger als auch die Gemeinden vom Home Sharing profitieren können."

Für Seraina Koller, Geschäftsführerin von Zug Tourismus, ist diese Vereinbarung ein Meilenstein: "Seit langem werden gleiche Bedingungen bezüglich der Beherbergungsabgaben für Hotels und die private Wohnungs- und Zimmervermietung gefordert. Dass wir diese Regelung gemeinsam mit Airbnb nun in Zug schweizweit als erstes umsetzen konnten, freut uns außerordentlich. Das zielführende Resultat aus den sehr kooperativen Verhandlungen spricht für sich: das digitale Einziehungsverfahren vereinfacht das Handling für Zuger Gastgeber und uns gleichermaßen. Zug Tourismus fördert innovative Angebote und bündelt diese, um auch in Zukunft die Attraktivität der Destination Zug zu steigern und dadurch mehr Logiernächte zu generieren. Durch diese Zusatzeinnahmen können auch weiterhin attraktive Mehrwerte für Gäste und Besucher der Region geschaffen werden."

Airbnb ist eine Internetplattform, über die Gastgeber und Gäste in Kontakt treten können. Die meisten Gastgeber auf Airbnb sind sogenannte Home Sharer, Privatpersonen, die einzelne Zimmer in ihrem Zuhause oder gelegentlich die ganze Wohnung an Gäste aus aller Welt vermieten, wenn sie beispielsweise auf Dienstreise oder im Urlaub sind. Es nutzen aber auch kleinere Pensionen und Bed&Breakfasts Airbnb als zusätzliche Vermarktungsplattform. Airbnb Gastgeber behalten 97 Prozent des Netto-Übernachtungspreises, den sie für die Vermietung ihrer Unterkunft selbst festlegen. Die Plattform ist unter den Zuger Bürgern und Bürgerinnen sehr beliebt. 2016 haben 2000 Gäste aus aller Welt bei Gastgebern in Zug übernachtet. Umgekehrt wurden 15000 Reisen aus Zug heraus über Airbnb gebucht. Der typische Zuger Gastgeber vermietete sein Zuhause für in Summe 26 Tage im Jahr und verdiente damit insgesamt 2900 CHF.

Kontakt:

Isabelle von Witzleben
presse@airbnb.com

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