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Rechtsanwälte Steinhöfel

US-Schiedsgericht: Vorwürfe der Schiedsrichterbestechung im Fechtsport unbegründet - Klage abgewiesen - ARD-Verdachtsberichterstattung widerlegt

Hamburg (ots)

Ein US-Schiedsgericht hat mit einer jetzt veröffentlichten Entscheidung eine Klage abgewiesen, deren Gegenstand der Vorwurf angeblicher Schiedsrichtermanipulation und Schiedsrichterbestechung im olympischen Fechtsport war. Die ARD-Sportschau hatte in ihrer während der Olympischen Spiele ausgestrahlten Verdachtsberichterstattung über angeblich systematischen Betrug beim Fechten auf dieses Verfahren Bezug genommen, bislang aber nicht über dessen Ausgang informiert.

In der Folge hat das Landgericht Hamburg mit einstweiliger Verfügung (Beschluss vom 25.09.2024, 324 O 421/24) eine in der ARD-Sportschau vom 04.08.2024 durch den Sportjournalisten Hans-Joachim "Hajo" Seppelt aufgestellte Behauptung als unzulässige Verdachtsberichterstattung und persönlichkeitsrechtsverletzend verboten. Seppelt hatte den russisch-usbekischen Multimilliardär Alischer Usmanow für Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport verantwortlich gemacht. Usmanow, der sich Anfang 2022 aufgrund von EU-Sanktionen freiwillig von seinem Amt als Präsident des internationalen Fechtverbandes vorübergehend suspendiert hat, habe beim Fechten ein "System der Schiedsrichterbestechung etabliert".

Schon einen Monat vor der ARD-Sendung konnte ein US-Schiedsgericht in einem Prozess ( Case No. 24060602, Urteil vom 05. Juli 2024) keine Beweise für die dort erhobenen Manipulationsvorwürfe im Fechtsport finden und wies die Klage ab. Diese bereits veröffentlichte Entscheidung wurde in dem ARD-Bericht nicht erwähnt.

Jetzt wurde das Urteil in einem weiteren US-Fall veröffentlicht ( Case No. 24061201, Doddo vs USFA and Saron et al). Die ARD verwies in ihrer Berichterstattung zwar auf dieses "laufende Verfahren" hin, hat aber bis heute nicht über dessen Ausgang informiert. Auch in dieser Entscheidung wurden sämtliche erhobenen Korruptions- und Manipulationsvorwürfe als unbegründet erachtet und die Klage abgewiesen. Die Manipulationsvorwürfe betrafen Duelle, in denen der Bulgare Vasil Milenchev (54) als Schiedsrichter beteiligt war. Der Kläger selbst bezeichnete Milenchev in dem Prozess als "einen der besten, wenn nicht den besten Säbel-Schiedsrichter der Welt".

In dem Urteil heißt es, der Kläger habe "dem Schiedsgericht keinerlei Beweise vorgelegt oder ein Motiv für eine Konspiration zur Manipulation der streitigen Gefechte geschildert". Nachweise für Zahlungen gebe es ebenso wenig wie Nachweise für die Gewährung sonstiger Vorteile. Der Kläger selbst räumte laut dem Urteil ein, außer seiner eigenen statistischen Analyse und Fotos aus den sozialen Medien "keine stichhaltigen Beweise dafür zu besitzen, dass [der Schiedsrichter] Milenchev Geld oder Wertgegenstände angenommen" habe.

Joachim Steinhöfel, der Medienanwalt von Alischer Usmanow:

"Der ARD wurde nicht nur ihre persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung untersagt. Gleich zwei Schiedsgerichtsentscheidungen aus den USA belegen, dass die von dem öffentlich-rechtlichen Sender verbreiteten Gerüchte haltlos aufgestellte und rufschädigende Verunglimpfungen von Herrn Usmanow, des internationalen Fechtverbandes FIE und der dort aktiven Sportler und Schiedsrichter sind.

Neben das journalistische Versagen der ARD und ihrer führenden Sportjournalisten in der Vergangenheit tritt nun erschwerend hinzu, dass die Ergebnisse der Entscheidungen der US-Gerichte unter den Teppich gekehrt werden. Von dubiosen Zeugen aufgestellte Verschwörungstheorien werden verbreitet. Stellen Gerichte aber fest, dass die Vorwürfe sämtlich haltlos sind, wird dies in der Berichterstattung unterschlagen."

Pressekontakt:

Rechtsanwälte Steinhöfel, Joachim Nikolaus Steinhöfel, ABC-Str. 38, 20354 Hamburg, mail@steinhoefel.de, Tel: +49-40-444599

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