Regierung genehmigt Abänderung der E-Government-Verordnung
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 13. Dezember 2022 die Verordnung über die Abänderung der E-Government-Verordnung genehmigt. Mit dieser Verordnung wird der Anhang 1 der E-Government-Verordnung angepasst. Pflicht zur elektronischen Kommunikation ab 1. Januar 2023 - Ausnahmen sind möglich Im Jahr 2020 haben sich die Regierung und der Landtag dafür ausgesprochen, die elektronische ...