Es darf gezügelt werden!
Zürich (ots) - Der Bundesrat hat eine befristete Verordnung über die Abfederung der Auswirkungen von COVID-19 im Miet- und Pachtbereich erlassen. Der HEV Schweiz begrüsst den klaren Entscheid, dass Umzüge unter Beachtung der Vorgaben betreffend Hygiene und soziale Distanz nach wie vor zulässig sind. Die gleichzeitig erlassene Verlängerung der Fristen bei Zahlungsverzügen auf 90 bzw. gar 120 Tage ist angesichts der immensen Ausfälle, namentlich für private Vermieter, ...