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Praxisänderung beim Flüchtlingsbegriff: Diskussion im Gang, Entscheid noch offen

Bern (ots)

Eine Ausweitung des Flüchtlingsbegriffs auf Opfer
nichtstaatlicher Verfolgung wird zurzeit im Bundesamt für Flüchtlinge
(BFF) geprüft. Ein Entscheid liegt jedoch, wie der Bundesrat am
Mittwoch in Beantwortung einer Dringlichen Einfachen Anfrage von
Nationalrätin Trix Heberlein festhält, im BFF noch nicht vor.
Entschieden wird - nach einer ausführlichen Analyse der Rechtslage
und der möglichen Konsequenzen - erst nach Absprache mit dem
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement.
Asyl wird nach gängiger Praxis Personen gewährt, die wegen ihrer
Rasse, Religion, Nationalität, politischen Uebzeugung oder sozialen
Zugehörigkeit Verfolgungen ausgesetzt sind (Art. 3 des Asylgesetzes).
Die schweizerischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden vertraten
bisher die Auffassung, eine Verfolgung sei nur dann Voraussetzung für
die Gewährung des Flüchtlingsstatus, wenn sie von einem Staat ausgehe
(Zurechenbarkeitstheorie).
Weil diese klassische Flüchtlingsdefinition den heutigen
Konfliktformen oft nicht entspricht, hat das Uno-Hochkommissariat für
Flüchtlinge (UNHCR) darauf hingewiesen, dass aufgrund der
Flüchtlingskonvention von 1951 den Verfolgten, unabhängig davon, wer
die Verfolgung ausübt, Schutz gewährt werden müsse. Wesentlich sei,
dass der Staat den Betroffenen keinen Schutz gewähren könne oder
wolle (Schutztheorie). Dieser Ansicht haben sich die meisten
Unterzeichnerstaaten der Konvention angeschlossen, u.a. alle
westeuropäischen Staaten mit Ausnahme von Deutschland sowie,
teilweise, von Frankreich und Italien.
Ein Wechsel von der Zurechenbarkeits- zur Schutztheorie hätte zur
Folge, dass  verfolgte Personen in der Schweiz auch dann als
Flüchtlinge anerkannt werden könnten, wenn für die Verfolgung nicht
der Herkunftsstaat verantwortlich zu machen ist. Bisher kam in
solchen Fällen - z.B. während der Bosnien- und Kosovo-Konflikte - im
Normalfall nur eine vorläufige Aufnahme in Frage.

Kontakt:

Viktor Schlumpf, Info-Dienst EJPD, +41 31 322 55 94

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