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EJPD: Zwischenbericht über Auftrag und Kompetenzen des BPV liegt vor Analyse des gesetzlichen Auftrages des BPV

Bern (ots)

16.09.2002. Das von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold im
Juli 2002 in Auftrag gegebene Gutachten über "Auftrag und 
Kompetenzen" des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV), liegt 
in Form eines Zwischenberichtes vor. Der vom EJPD beauftragte 
Gutachter, Prof. Dr. Gerhard Schmid, Basel, steckt in seinem 
Zwischenbericht den Rahmen des gesetzlichen Auftrages des BPV ab. 
Die Analyse ist provisorisch und wird per Ende Oktober 2002 mit 
einem umfassenden Schlussbericht abgeschlossen.
Das Mitte Juli 2002 vom EJPD in Auftrag gegebene Gutachten soll 
namentlich die folgenden Fragen bezüglich "Auftrag und Kompetenzen" 
des Bundesamtes für Privatversicherungen" klären:
1. Welche Aufgaben hat das BPV im Rahmen seiner Aufsicht nach 
geltendem Recht wahrzunehmen? 2. Wie ist die Abgrenzung der 
Aufsichtszuständigkeit zwischen BPV und BSV mit Bezug auf die 
Vorsorgeeinrichtungen nach BVG geregelt? 3. Welche Folgerungen 
ergeben sich daraus mit Bezug auf die Tarifgenehmigung und die 
Überschusszuweisung? 4. Hat das BPV in der Vergangenheit seine 
Aufgaben erfüllt? Wenn nein, warum nicht? Wo lagen die Defizite? 5. 
Welcher Handlungsbedarf lässt sich daraus für die Zukunft ableiten?
Der Zwischenbericht wurde in Zusammenarbeit mit Frau Dr. Christina 
Ruggli, Leiterin der Aufsichtsbehörde BVG Berufliche Vorsorge des 
Kantons Basel-Stadt, erstellt und gibt vorläufige Antworten zu den 
ersten drei gestellten Fragen.
Die originale Fassung des Berichtes ist in deutscher Sprache auf der 
Website des EJPD - www.ejpd.admin.ch - abrufbar.
Weitere Auskünfte:
Infodienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18
Prof. Dr. Gerhard Schmid
Tel. 061 / 279 70 00 (16.09.02 15.00 h - 18.00 h)

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