Tous Actualités
Suivre
Abonner Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Gute Vorschläge der Expertengruppe "Janssen" Erster Teil des Gutachtens über Transparenz in der Versicherungsaufsicht liegt vor

Bern (ots)

19.09.2002. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
beurteilt die von der Expertengruppe unter dem Vorsitz von Prof. Dr. 
Martin Janssen erarbeiteten Vorschläge als gute Grundlage für eine 
Neuausrichtung der Privatversicherungsaufsicht.
Das EJPD hat der Expertengruppe anfangs August 2002 den Auftrag 
erteilt, die Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für 
Privatversicherungen (BPV) zu analysieren. Der nun vorliegende 
Bericht wird vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nach 
erster Durchsicht als gute und interessante Grundlage für die 
notwendige und bereits eingeleitete Neuausrichtung der 
Versicherungsaufsicht beurteilt.
Die von der Expertengruppe "Janssen" erarbeiteten Empfehlungen 
für 
eine neue Strategie der Versicherungsaufsicht wird das EJPD genau 
prüfen und die entsprechenden Massnahmen einleiten. Dies gilt auch 
für die Empfehlung, dass die bereits im Bericht der Expertengruppe 
Zufferey zur Finanzmarktaufsicht und in der Expertenkommission 
Zimmerli thematisierte Eingliederung des BPV in das Eidg. 
Finanzdepartement vorgezogen werden soll.
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold bezeichnete den Bericht 
als "solide 
Plattform für die bevorstehende Reform der 
Privatversicherungsaufsicht". "Ich werde die Empfehlungen ohne Tabus 
überprüfen und die nötigen Reformprozesse einleiten".
Der Bericht "Janssen" kann in Originalfassung über die Website 
des 
EJPD www.ejpd.admin.ch bezogen werden.
Weitere Auskünfte:
Infodienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18

Plus de actualités: Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Plus de actualités: Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
  • 12.09.2002 – 15:30

    EJPD: Neue Verjährungsregelung für Straftaten Sonderregelung für Delikte an Kindern

    Bern (ots) - 12.09.2002. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine neue, verein-fachte Verjährungsregelung für alle Straftaten auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt. Für Sexual- und Gewaltdelikte an Kindern gilt eine Sonderregelung, welche die spezifischen Probleme der jungen Opfer berücksichtigt. Verjährungsfristen können heute in gewissen Fällen ruhen ...

  • 12.09.2002 – 15:30

    EJPD: Fristenregelung tritt am 1. Oktober in Kraft

    Bern (ots) - 12.09.2002. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Fristenregelung auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt. Ab diesen Zeitpunkt gelten die neuen Bestimmungen des Strafgesetzbuches betreffend den Schwangerschaftsabbruch. Der Schwangerschaftsabbruch ist künftig straflos, wenn ihn die Frau in den ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode schriftlich verlangt und eine Notlage geltend macht. ...