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EJPD: Neue Kontingente für Nicht-EU/EFTA-Ausländerinnen und -Ausländer Der Bundesrat bestimmt die Höchstzahlen für Drittausländer

Bern (ots)

30.10. 2002 Der Bundesrat hat heute die Höchstzahlen
für die ausländischen Arbeitskräfte aus den Nicht-EU/EFTA-Staaten 
festgelegt. Sie gelten für ein ganzes Kontingentsjahr vom 1. 
November 2002 bis zum 31. Oktober 2003.
Seit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens am 1. Juni 2002 
bestehen getrennte Zulassungskontingente für Arbeitskräfte aus dem 
EU/EFTA-Raum einerseits und für Erwerbstätige aus Drittstaaten 
andererseits. Erstere sind in den bilateralen Abkommen mit der 
EU/EFTA festgelegt. Über die Höchstzahlen für Drittstaatsangehörige 
entscheidet der Bundesrat weiterhin im Rahmen der jährlichen 
Ausländerregelung.
Dieses Jahr hat der Bundesrat 4'000 erstmalige Bewilligungen für 
Jahres-aufenthalter und 5'000 Bewilligungen für Kurzaufenthalter 
freigegeben. Die Hälfte dieser Kontingente wird nach dem bisherigen 
Verteilschlüssel unter den Kantonen aufgeteilt. Über die andere 
Hälfte verfügt das Bundesamt für Ausländerfragen; es verwendet sie 
im gesamtwirtschaftlichen Interesse zum Ausgleich unter den 
Kantonen.
Bisherige Kontingentsbeanspruchung
In den vergangenen Monaten wurden die Bewilligungen für 
Jahresaufenthalter sehr rege nachgefragt. Die Ausschöpfung der 
Kontingente für Kurzaufenthalter liegt bisher etwas tiefer; dies 
dürfte sich aber mit Beginn der Wintersaison noch ändern.
Zurückhaltende Kontingentsfreigabe
Der Bundesrat hat diese Höchstzahlen seinerzeit im Hinblick auf das 
Freizügigkeitsabkommen eher zurückhaltend bestimmt. Angesichts der 
Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt rechtfertigt es sich nun, an diesem 
Grundsatz festzuhalten.
Weitere Auskünfte:
Kurt Rohner, Bundesamt für Ausländerfragen, Telefon 031.322.28.88

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