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EJPD: Gebühren des Instituts für Rechtsvergleichung werden angepasst Bundesrat setzt Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2003 in Kraft

Bern (ots)

06.11.2002. Die Gebühren des Schweizerischen Instituts
für Rechtsvergleichung (SIR) werden um rund 30 Prozent erhöht. Der 
Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Gebührenverordnung des 
SIR auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt. Anlass für die 
Gebührenerhöhung ist einerseits eine Anpassung an die Teuerung - die 
Gebühren wurden letztmals vor acht Jahren erhöht - und andererseits 
eine mit Blick auf die Finanzprobleme des Bundes gebotene Erhöhung 
der Institutseinnahmen. Mit der Erhöhung wird der Kostendeckungsgrad 
erhöht und dem Verursacherprinzip verstärkt nachgelebt.
Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne- 
Dorigny ist eine selbständige Anstalt des Bundes. Die Hauptaufgabe 
des Instituts besteht darin, für Bundesbehörden, Gerichte und 
Private Rechtsgutachten über ausländisches Recht zu erstellen sowie 
seine rund 200 000 Bücher und 2000 Zeitschriften umfassende 
Bibliothek Rechtswissenschaftlern aus aller Welt zur Verfügung zu 
stellen.
Weitere Auskünfte:
Bertil Cottier, Stellvertretender Direktor des SIR, 
Tel. 021 692 49 11

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