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EJPD: Den Konsumentenschutz massvoll ausbauen EJPD arbeitet Botschaft zum Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr aus

Bern (ots)

Bern, 09.12.2002. Der Schutz der Konsumenten bei
Online-Einkäufen, aber auch beim gewöhnlichen Kaufvertrag, soll 
massvoll ausgebaut werden. Dabei sollen jedoch die in der 
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den elektronischen 
Geschäftsverkehr geäusserten Einwände berücksichtigt werden. Der 
Bundesrat hat am Montag von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis 
genommen und das EJPD beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten. Ziel 
ist ein massvoller Ausbau des Konsumentenschutzes bei sogenannten 
Fernabsatzverträgen, aber auch beim "herkömmlichen Fahrniskauf."
Das Ziel des im letzten Jahr in die Vernehmlassung geschickten 
Bundesgesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr besteht 
darin, das Obligationenrecht und das Bundesgesetz gegen den 
unlauteren Wettbewerb an die Anforderungen des elektronischen 
Geschäftsverkehrs anzupassen und den Konsumentenschutz in Anlehnung 
an das europäische Recht zu verstärken.
Unterschiedliche Reaktionen Die Vernehmlassungsvorlage löste bei den 
politischen Parteien und Organisationen unterschiedliche Reaktionen 
aus. Die Verbraucherkreise begrüssten die vorgeschlagenen 
Gesetzesänderungen und bedauerten teilweise, dass diese zu wenig 
weit gehen. Die Anbieter - unterstützt von ihren Verbänden sowie von 
der SVP und FDP - gewannen der Vorlage hingegen wenig Positives ab. 
Zwar sind sich alle grundsätzlich einig, dass der elektronische 
Geschäftsverkehr nur dann eine Zukunft hat, wenn die Konsumentinnen 
und Konsumenten Vertrauen in diese neue Form der Kommunikation 
haben. Umstritten bleibt aber, welche Rolle der Gesetzgeber beim 
Aufbau und Schutz dieses Vertrauens spielen soll.
Im Recht des Konsumenten, Fernabsatzverträge innert sieben Tagen zu 
widerrufen, erblicken Kritiker einen Verstoss gegen die 
Vertragstreue. Es sei nicht gerechtfertigt, einen Online- 
Vertragsabschluss mit Haustürgeschäften zu vergleichen, da der 
Konsument keinem besonderen Zwang ausgesetzt sei und die Angebote in 
Ruhe vergleichen könne. Umgekehrt beanstandeten 
Konsumentenschutzkreise die Lückenhaftigkeit der Regelung, die z.B. 
nicht für Verträge unter 100 Franken gilt. Umstritten sind auch die 
Änderungen der Bestimmungen über den Fahrniskauf (u.a. Recht des 
Käufers, auch die Nachbesserung der mangelhafte Sache zu fordern, 
und die Verlängerung der Frist für Klagen auf Gewährleistung auf 
zwei Jahre). Viele Vernehmlassungsteilnehmer sehen keine 
Notwendigkeit, den Schutz des Käufers zu verstärken, und befürchten, 
dass diese Neuerungen zur Quelle neuer Auseinandersetzungen zwischen 
den Vertragsparteien würden. Scharf kritisiert wird ferner, dass 
eine grundsätzliche Revision des Kaufrechts nicht als solche 
angekündigt worden ist, sondern unter dem Stichwort des 
elektronischen Geschäftsverkehrs in die Vernehmlassung geschickt 
wurde.
Defizite beheben Das schweizerische Vertragsrecht weist im 
Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen und dem Fahrniskauf Defizite 
auf, die sich bei zunehmenden grenzüberschreitenden 
Geschäftsbeziehungen immer stärker bemerkbar machen. Die 
Konsumentinnen und Konsumenten verstehen nicht, weshalb der gleiche 
Schweizer Anbieter seine Güter und Dienstleistungen in der Schweiz 
nach weniger konsumentenfreundlichen Grundsätzen als im nahen 
Ausland vermarkten kann. Im Rahmen des autonomen Nachvollzugs bietet 
sich die Chance, den schweizerischen Konsumentenschutz mass- und 
sinnvoll auszubauen. Der Bundesrat hält deshalb an der Vorlage 
grundsätzlich fest. Das EJPD wird allerdings bei der Ausarbeitung 
der Botschaft die Bedenken der Vernehmlassungsteilnehmer 
berücksichtigen. So soll sich die Revision des Obligationenrechts 
strikt auf jene Punkte beschränken, die für eine wirksame 
Verbesserung des schweizerischen Konsumentenschutzrechts nötig sind.
Weitere Auskünfte:
Felix Schöbi, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 53 57

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