Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Reform zur Stärkung der Volksrechte: eine massvolle Modernisierung Abstimmung vom 9. Februar 2003
Bern (ots)
20.12.2002. Mit der Einführung der allgemeinen Volksinitiative und der Erweiterung des Staatsvertragsreferendums sollen die Volksrechte modernisiert und an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Am 9. Februar 2003 stimmen Volk und Stände über die Änderung der Volksrechte ab.
In keinem anderen Staat verfügt das Volk über derart weitgehende und vielfältige Mitbestimmungsrechte wie in der Schweiz. Die Volksrechte sind ständig weiterentwickelt und verfeinert worden. Die Vorlage zur Reform der Volksrechte reiht sich auf diesem Weg ein und will einen Schritt weiter gehen. Sie will in erster Linie Mängel beseitigen, indem sie die Volksrechte modernisiert und besser auf die Bedürfnisse der Stimmberechtigten ausrichtet.
Die Bemühungen um eine Reform der Volksrechte gehen auf die Verfassungsreform zurück. Die Vorlage des Bundesrates für eine umfassende Reform scheiterte im Parlament wegen der vorgeschlagenen Erhöhung der Unterschriftenzahlen für Initiativen und Referenden. Das Parlament nahm die mehrheitsfähigen Vorschläge des Bundesrats auf und schnürte ein Paket mit zwei bedeutenden Reformen: der Einführung der allgemeinen Volksinitiative und der Erweiterung des Staatsvertragsreferendums.
Einführung der allgemeinen Volksinitiative Zunehmend betreffen Verfassungsinitiativen nicht eigentlich Verfassungs-, sondern bloss Gesetzesbestimmungen. Mit der allgemeinen Volksinitiative sollen deshalb künftig 100'000 Stimmberechtigte ein Anliegen auf eine Änderung der Verfassung oder eines Gesetzes vortragen können. Die Bundesversammlung legt den Text und die Rechtsstufe - Verfassung oder Gesetz - fest. Wie heute würde über eine Verfassungsänderung eine obligatorische Abstimmung von Volk und Ständen stattfinden, eine Gesetzesänderung käme nur vor das Volk, wenn ein Referendum dagegen ergriffen würdee. Mit dem neuen Initiativrecht kann das Volk neu auch auf Bundesebene Änderungen von Gesetzen vorschlagen, wie dies in allen Kantonen bereits heute der Fall ist.
Erweiterung des Staatsvertragsreferendums Da ein immer grösserer Teil von Problemen auf internationaler Ebene gelöst wird, sollen die Volksrechte beim Staatsvertragsrecht ausgebaut werden. Nach heutigem Recht kann nur in vier Fällen das Referendum gegen einen Staatsvertrag ergriffen werden: wenn er unbefristet und unkündbar ist, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsieht, Einheitsrecht für mehrere Staaten schafft oder wenn ihn die Bundesversammlung von sich aus dem Referendum unterstellt. Damit das Volk schon beim Abschluss aller wichtigen Staatsverträge mitbestimmen kann, soll das Staatsvertragsreferendum ausgeweitet werden auf alle Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. So kann die politische Debatte schon beim Abschluss des Staatsvertrags geführt werden. Ist ein Umsetzungserlass notwendig, kann die Bundesversammlung den Staatsvertrag zusammen mit dem Erlass in einem Paket dem Referendum unterstellen.
Technische Verbesserungen Neben diesen zwei bedeutenden Reformen sieht die Vorlage einige technische Verbesserungen vor. Namentlich sollen künftig Pattsituationen bei Abstimmungen über Initiative und Gegenvorschlag verhindert werden. Zudem soll die Bundesversammlung bei Initiative und Gegenentwurf neu auch ein doppeltes Ja empfehlen dürfen und damit die gleichen Möglichkeiten haben wie Parteien und Verbände.
Weitere Auskünfte: Vizedirektor Luzius Mader, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 02 Werner Bussmann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 47 98