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EJPD: Tarife des Cardiocentro festgelegt Zwei Beschwerdeentscheide des Bundesrates

Bern (ots)

20.12.2002. Der Bundesrat hat in der
Auseinandersetzung um die Tarife für ärztliche Behandlungen und 
Aufenthalte in der Herzklinik Cardiocentro in Lugano entschieden: Er 
hiess am Mittwoch eine Beschwerde des Cardiocentro teilweise gut, 
das höhere Tarife beantragt hatte. Gleichzeitig wies er eine 
Beschwerde der Krankenversicherer ab, die eine Halbierung der Tarife 
gefordert hatten.
Nachdem zwischen dem Tessiner Krankenversicherungsverband und dem 
Spital Cardiocentro in Lugano kein Tarifvertrag zustandegekommen 
war, setzte der Staatsrat des Kantons Tessin 2001 die ab dem 1. Juli 
2000 im Cardiocentro anwendbaren Tarife fest. Gegen den Beschluss 
des Staatsrates erhob das Cardiocentro Beschwerde und verlangte die 
Festsetzung von höheren Tarifen. Kurze Zeit später legte auch der 
Krankenversicherungsverband Rekurs gegen den Regierungsratsbeschluss 
ein. Er verlangte die Tarife seien um die Hälfte zu reduzieren, weil 
das Cardiocentro eine öffentlich subventionierte Einrichtung sei.
Cardiocentro erhält keine Betriebsbeiträge der öffentlichen Hand Das 
Cardiocentro ist ein Privatspital, das - abgesehen von einem 
ausserordentlichen und einmaligen Beitrag im ersten Betriebsjahr - 
nicht öffentlich subventioniert wird. Aus diesem Grund müssen die 
Krankenversicherer die gesamten Betriebskosten übernehmen. Die 
besondere Situation des Cardiocentro und die Modalitäten für den in 
25 Jahren geplanten Übergang der Klinik an den Kanton erlauben es 
hingegen nicht, auch die Investitionskosten bei der Festsetzung der 
Tarife zu berücksichtigen. Da zudem im Cardiocentro mehr Operationen 
durchgeführt werden als in der kantonalen Planung vorgesehen, 
bestätigt der Bundesrat auch den durch den Staatsrat vorgenommenen 
Abzug von 5% an den anrechenbaren Kosten.
Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Peter Müller, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 33 
Giampiero Vacalli, Bundesamt für Justiz, Tel 031 322 40 95

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