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EJPD: Umbau der Sozialhilfe im Asylwesen Sparmassnahmen und Paradigmawechsel in der Asylpolitik

Bern (ots)

13.02.03 Abgewiesene Asylsuchende, auf deren
offensichtlich unbegründetes Asylgesuch nicht eingetreten wird, 
sollen aus dem Fürsorgesystem des Asylbereichs ausgeschlossen werden 
und die Schweiz unverzüglich verlassen. Dies hat Bundesrätin Ruth 
Metzler- Arnold am Donnerstag an einem Treffen mit den Vorständen 
der kantonalen Polizei- und Sozialdirektionen vorgeschlagen. An 
einer Nationalen Asylkonferenz voraussichtlich Anfang April soll 
eingehend über Vorschläge zur Weiterentwicklung der Massnahmen im 
Asylwesen diskutiert werden.
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold orientierte am heutigen Treffen über 
die Situation im Asylbereich und unterbreitete den anwesenden 
Regierungsrätinnen und Regierungsräten Vorschläge, wie die massiven 
Sparvorgaben des Bundesrates gezielt und nicht durch lineare 
Kürzungen umgesetzt werden können.
Die Aussprache über die Situation im Asylbereich diente dazu, 
Klarheit zu erlangen, wo in der Lagebeurteilung zwischen Bund und 
Kantonen Einigkeit besteht und wo es unterschiedliche Einschätzungen 
gibt.
Massive Sparvorgaben
Bundesrätin Metzler-Arnold sprach sich im Rahmen der Diskussion über 
die nötigen Sparmassnahmen grundsätzlich gegen lineare Kürzungen 
aus, da diese weder differenziert noch wirkungsorientiert seien und 
vor allem zu Lasten der Kantone gingen. Die EJPD-Vorsteherin schlug 
daher vor, Personen, auf deren offensichtlich unbegründetes 
Asylgesuch nicht eingetreten wird und deren Rückkehr zumutbar ist, 
zu bewegen, die Schweiz umgehend zu verlassen. Dieser Personenkreis 
soll grundsätzlich aus dem Sozialhilfesystem ausgeschlossen werden. 
Das verfassungs-mässig vorgesehene Existenzminimum wird davon nicht 
tangiert.
Diese Regelung betrifft ausschliesslich Personen, auf deren 
unbegründetes Gesuch nicht eingetreten wird und die nicht auf den 
Schutz der Schweiz angewiesen sind.
Humanitäre Tradition nicht gefährdet
Bundesrätin Metzler-Arnold unterstrich, dass dieser Vorschlag nicht 
dem Prinzip widerspricht, verfolgten Menschen den nötigen Schutz zu 
gewähren. Nicht betroffen von der neuen Regelung sind insbesondere 
Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende während der 
Dauer ihres Asylverfahrens.
Die vorgeschlagene Massnahme ist Bestandteil des Gesamtpaketes über 
die finanziellen Entlastungsmassnahmen. Die dazugehörige Botschaft 
geht voraussichtlich im Mai, nach Beschluss des Bundesrates, in die 
Vernehmlassung.
In seiner Sitzung vom 29. Januar 2003 hatte der Bundesrat 
beschlossen, ein zusätzliches Sparpaket von 2 Mrd. Franken 
auszuarbeiten. Das EJPD muss hierzu 80 Mio. Franken beitragen, davon 
mindestens 60 Mio. Franken aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich.
Weitere Auskünfte:
Infodienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18

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