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EJPD: Der alte Schweizer Pass kann wieder verlängert werden

Bern (ots)

10.03.2003. Der bisherige Schweizer Pass, der seit
1985 in Umlauf ist, kann wieder verlängert werden. Das hat der 
Bundesrat entschieden, um den anhaltend grossen Ansturm auf den 
neuen Schweizer Pass aufzufangen. Die Schweizerinnen und Schweizer, 
die reisen müssen, sollen trotz technischen Schwierigkeiten und den 
damit verbundenen Wartezeiten rechtzeitig über ein gültiges 
Reisedokument verfügen.
Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, dass die Kantone und die 
Schweizerischen Vertretungen ab Dienstag, 11. März 2003 bis Ende 
Jahr alte Pässe noch einmal verlängern dürfen. Die Gültigkeitsdauer 
dieser alten Pässe 85 kann maximal bis zum 31. Dezember 2005 
ausgedehnt werden. Insgesamt darf die Gültigkeitsdauer zwischen 
Erstausstellung und Ablaufdatum jedoch nicht mehr als 15 Jahre 
betragen.
Die Gratis-Hotline 0800 820 008 beim Bundesamt für Polizei ist 
weiterhin in Betrieb. Fragen zum neuen Pass oder zur Verlängerung 
der alten Pässe werden auch per E-Mail beantwortet:  
schweizerpass@fedpol.admin.ch.
Weitere Auskünfte:
Arnold Bolliger, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 322 42 82

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