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EJPD: Electronic Monitoring auch in Solothurn

Bern (ots)

14.03.2003. Neben sechs anderen Kantonen kann neu auch
der Kanton Solothurn probeweise Freiheitsstrafen in Form des 
elektronisch überwachten Vollzuges ausserhalb der Gefängnismauern 
(Electronic Monitoring) vollziehen. Der Bundesrat hat am Freitag die 
Bewilligung erteilt.
Die Bewilligung gilt bis zum Inkrafttreten der Revision des 
Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, spätestens aber bis zum 31. 
August 2005. Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Waadt, 
Genf und Tessin setzen bereits seit 1999 diese alternative Form der 
Strafverbüssung probeweise ein.
Von September 1999 bis Ende August 2002 wurde Electronic Monitoring 
als Modellversuch vom Bund finanziell unterstützt. Im August 2002 
erteilte der Bundesrat den sechs Kantonen die Bewilligung, diese 
Vollzugsform weiter zu führen. Ob Electronic Monitoring ins 
ordentliche Recht überführt werden soll, wird der Bundesrat in 
Kenntnis aller Auswertungsresultate des dreijährigen Modellversuches 
entscheiden. Die letzten Resultate (Rückfälligkeitsstudien) werden 
Ende 2004 vorliegen.
Weitere Auskünfte:
Priska Schürmann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 71

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