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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Bundesamt für Privatversicherungen wird Finanzdepartement unterstellt

Bern (ots)

26.03.2003. Finanzmarktfragen gehören zu den
Kernkompetenzen des Eidg. Finanzdepartementes (EFD). Aus diesem 
Grund und zur vereinfachten Schaffung einer integrierten 
Finanzmarktaufsichtsbehörde wird das Bundesamt für 
Privatversicherungen (BPV) per 1. Juli vom Eidg. Justiz- und 
Polizeidepartement ins EFD transferiert.
Die Frage, ob das Bundesamt für Privatversicherungen mit seinem 
engen Bezug zum Finanzmarkt im EJPD dem geeigneten Departement 
unterstellt ist, steht seit längerem im Raum und kam bereits bei den 
Verwaltungsreformen RR 93 und RVR 97 zur Sprache.
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hatte im vergangenen Sommer ein 
Gutachtergremium unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Martin Janssen mit 
der Prüfung der Versicherungsaufsicht beauftragt. Die Expertengruppe 
riet in ihrem Bericht "Transparenz in der Versicherungsaufsicht" vom 
18. September 2002 die Überprüfung der Organisationsstruktur des BPV 
und dessen Ansiedlung im EJPD. Das Gremium empfahl gleichzeitig, das 
BPV ins Eidg. Finanzdepartement (EFD) zu überführen, ohne auf die 
anstehende Neuregelung der integrierten Finanzmarktaufsicht zu 
warten.
Die anschliessend eingesetzte Arbeitsgruppe aus Vertretenden der 
Eidg. Finanzverwaltung (EFV), der Eidg. Bankenkommission (EBK), des 
BPV und des EJPD-Generalsekretariats prüfte die Empfehlung und 
schloss einen vorzeitigen Transfer des BPV ins EFD nicht aus.
Eine vom Bundesrat Ende November 2001 eingesetzte 
Expertenkommission, unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrich Zimmerli, 
befasst sich zurzeit mit der Integration der 
Finanzmarktaufsichtsbehörden. Die Kommission ist für die 
gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Schlussbericht der 
Expertengruppe Finanzmarktaufsicht (Bericht Zufferey) zuständig. An 
einer Medienorientierung vom 17. Februar 2003 schlug sie vor, in 
einem ersten Schritt die EBK und das BPV in eine neue 
Finanzmarktaufsichtsbehörde mit eigener Rechtspersönlichkeit 
zusammenzuführen.
Deshalb hat der Bundesrat heute dem Antrag von EJPD und EFD 
zugestimmt, das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) per 1. Juli 
2003 organisatorisch vom Justiz- und Polizeidepartement ins 
Finanzdepartement zu verlegen.
Finanzmarktfragen in einem Departement
Die Neuunterstellung des BPV bringt zahlreiche Vorteile in Sachen 
Finanzmarktfragen, die so in einem einzigen Departement behandelt 
werden können: Projektkoordination und Vorbereitung der Schaffung 
einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde werden erleichtert. 
Der Austausch unter den verschiedenen Stellen, die sich mit 
Finanzmarktfragen auseinandersetzen wird vereinfacht und 
intensiviert.
International gesehen ist die Ansiedlung der Versicherungsaufsicht 
im Justiz- und Polizeidepartement ein Unikum. Im Ausland ist diese 
Aufsichtsbehörde vorwiegend beim jeweiligen Finanzdepartement, bei 
der Zentralbank oder dem Wirtschaftsdepartement angegliedert.
Weitere Auskünfte:
Infodienst EJPD, Tel. 031 322 18 18
Ein umfassendes Dossier zum Thema kann auf der Website des EJPD 
gesichtet werden: www.ejpd.admin.ch

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