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EJPD: Die Todesstrafe vollständig abschaffen Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK tritt am 1. Juli 2003 in Kraft

Bern / Strassburg(ots)

22.04.2003. Ein weiterer Erfolg für die Menschenrechte rückt näher: Am 1. Juli 2003 tritt das Protokoll Nr. 13 zur EMRK in Kraft, das die vollständige Abschaffung der Todesstrafe vorsieht. Dieses Europarats-Protokoll wurde am 3. Mai 2002 in Wilna zur Unterzeichnung aufgelegt und von der Schweiz gleichentags unterzeichnet und ratifiziert.

Menschenrechtspolitik ist aus zwei Gründen ein Teil der 
schweizerischen Aussenpolitik: Einerseits weist die Schweiz eine 
lange humanitäre Tradition auf, anderseits dient der Schutz der 
Menschenrechte dem Frieden und der internationalen Stabilität. Im 
Rahmen ihrer Menschenrechtspolitik hat sich die Schweiz immer wieder 
auch für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt. Die keineswegs 
unfehlbare Justiz muss vor dem Risiko, Unschuldige zu töten, und vor 
der Gefahr, den Wert des Menschenlebens zu relativieren, bewahrt 
werden. Zudem trägt diese archaische Form der Strafe nicht zur 
Senkung der Kriminalität bei.
Recht jedes Menschen auf das Leben
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 schützt 
das 
Recht jedes Menschen auf das Leben. Sie lässt jedoch als Ausnahme 
die Vollstreckung eines Todesurteils zu, das von einem Gericht im 
Falle eines durch das Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten 
Verbrechens ausgesprochen worden ist. Seither zeichnet sich im 
nationalen und internationalen Recht eine Entwicklung zur 
Abschaffung der Todesstrafe ab. Ein entscheidender Schritt wurde in 
Europa 1982 mit der Annahme des Protokolls Nr. 6 zur EMRK getan. 
Dieses Protokoll, das fast alle Vertragsstaaten der EMRK ratifiziert 
haben, sieht die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten vor. 
Allerdings schliesst es die Todesstrafe nicht für Taten aus, die in 
Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. In 
der Folge setzten sich die Parlamentarische Versammlung sowie das 
Minsterkomitee des Europarats wiederholt für ein bislang von allen 
Vertragsstaaten respektiertes Hinrichtungs-Moratorium ein.
Letzter Schritt
Mit dem Protokoll Nr. 13 von 2002 machte der Europarat den 
letzten 
Schritt, um die Todesstrafe vollständig abzuschaffen. Es 
verpflichtet die Vertragsstaaten, auch in Kriegszeiten oder bei 
unmittelbarer Kriegsgefahr niemanden zur Todesstrafe zu verurteilen 
oder hinzurichten. Neben der Schweiz haben bisher zehn weitere 
Staaten das Protokoll ratifiziert: Andorra, Bulgarien, Dänemark, 
Irland, Kroatien, Liechtenstein, Malta, Rumänien, die Ukraine und 
Zypern. Eine Reihe weiterer Staaten werden das Protokoll in naher 
Zukunft ebenfalls ratifizieren.
Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Philippe Boillat, Bundesamt für Justiz, 
Tel. 031 322 41 40

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