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EJPD: Gleichstellung der Staatsangehörigen im Nachbarstaat

Bern (ots)

02.06.2003. In Liechtenstein wohnhafte Schweizerinnen
und Schweizer sind seit 1. Juni 2003 mit den EWR-Staatsangehörigen 
gleichgestellt. Im Gegenzug gewährt die Schweiz den bereits in der 
Schweiz wohnhaften Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern die 
Gleichstellung mit den EU/EFTA-Staatsangehörigen. Der entsprechende 
Notenaustausch wurde vom Bundesrat an seiner letzten Sitzung 
genehmigt.
Der am 1. Juni 2003 in Kraft getretene Notenaustausch zwischen der 
Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein im Bereich des 
Personenverkehrs ist Bestandteil der EFTA-Konvention.
Neben dem Personenverkehr wird auch der Dienstleistungsverkehr 
zwischen beiden Staaten liberalisiert. Dienstleistungen im Bereich 
des Gewerbes sind bis zu 90 Arbeitstage bewilligungsfrei, aber 
meldepflichtig.
EFTA-Konvention als Grundlage
Am 21. Juni 2001 wurde das Abkommen zur Änderung der EFTA-Konvention 
zwischen der Schweiz und den EFTA-Staaten Norwegen, Island und 
Liechtenstein in Vaduz unterzeichnet. Liechtenstein lehnte damals 
die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EG auf das eigene 
Staatsgebiet mit Rücksicht auf die im Rahmen des EWR getroffene 
Sonderlösung ab. Der vorliegende Notenaustausch schliesst die erste 
Verhandlungsphase ab.
Weitere Auskünfte: 
Martin Hirsbrunner, Bundesamt für Zuwanderung, Integration und 
Auswanderung (IMES), Tel. 031 322 27 53

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