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EJPD: Bundesrat genehmigt Abkommen mit Nigeria

Bern (ots)

10.09.2003 Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum
Abkommen über Zuwanderungsangelegenheiten (Rückübernahmeabkommen) 
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der 
Bundesrepublik Nigeria genehmigt. Dieses Abkommen gibt der Schweiz 
die notwendige Grundlage zur besseren Zusammenarbeit mit Nigeria bei 
der Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der 
Schweiz.
Das Abkommen über Zuwanderungsangelegenheiten wurde am 9. Januar 
2003 von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und dem nigerianischen 
Aussenminister Sule Lamido in Abuja/Nigeria unterschrieben. Das 
Abkommen wurde nach langen Verhandlungen und intensiven Gesprächen 
mit dem afrikanischen Staat abgeschlossen. Dabei handelt es sich um 
eine wichtige Etappe im laufenden Migrationsdialog mit den 
afrikanischen Herkunftsstaaten.
Unterstützung im Migrationsbereich
Das Abkommen übernimmt die Prinzipien anderer, bereits zwischen der 
Schweiz und europäischen Staaten abgeschlossener Abkommen, nämlich 
die Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen. Zudem sieht es eine 
Programmklausel vor, die darauf abzielt, Nigeria im Rahmen der 
angestrebten Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu unterstützen. So 
sind z. B. die Ausbildung von Angestellten der nigerianischen 
Einwanderungsbehörden sowie die Entwicklung von 
Rückkehrhilfeprogrammen für nigerianische Staatsangehörige 
vorgesehen.
Der im Abkommen vorgesehene Datenaustausch erfordert die Genehmigung 
durch das Parlament.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, 
Tel. 031 325 93 50
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 325 98 80

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