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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Opfer sollen weiterhin eine Genugtuung erhalten Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen

Bern (ots)

26.09.2003. Opfer von Straftaten sollen weiterhin eine
Genugtuung erhalten. In der Vernehmlassung zur Totalrevision des 
Opferhilfegesetzes hat sich eine klare Mehrheit für die Beibehaltung 
der Genugtuung ausgesprochen. Diese soll jedoch plafoniert werden. 
Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der Vernehmlassung 
Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement 
(EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.
Die Totalrevision des 10jährigen Opferhilfegesetzes (OHG) orientiert 
sich stark am bisherigen Recht, das in zahlreichen Punkten ergänzt 
wird. Im Vordergrund steht die Überprüfung der opferhilferechtlichen 
Genugtuung, deren Abschaffung von einigen Kantonen verlangt worden 
war. Eine klare Mehrheit der insgesamt 85 Vernehmlassungsteilnehmer 
sprach sich für die Beibehaltung der Genugtuung aus. Auch der 
Vorschlag, diese zu plafonieren, wurde mehrheitlich begrüsst. Auf 
eine deutliche Ablehnung stiessen hingegen die vorgeschlagenen 
Maximalbeiträge von rund 70'000 CHF für Opfer und rund 36'000 CHF 
für Angehörige.
Opferhilfe nach einer Straftat im Ausland
Eine gewisse Uneinigkeit herrschte in der Frage, ob Entschädigung 
und Genugtuung nach einer Tat im Ausland weiterhin zu gewähren 
seien. Kreise, die den Opfern nahe stehen, befürworteten die 
Beibehaltung des geltenden Rechtes. Die Gegner argumentierten, dass 
das Übereinkommen des Europarates nur Leistungen für Straftaten im 
Inland vorschreibe (Territorialitätsprinzip) und dass andere 
europäische Staaten keine Leistungen für Taten im Ausland 
ausrichten. Auf breite Zustimmung stiess dagegen der Vorschlag, 
Opfern von im Ausland begangenen Straftaten Zugang zu 
Beratungsstellen zu gewähren.
Regelung für weitere Bereiche
Eine Mehrheit der Antwortenden wünschte, dass das OHG die Kantone 
zur Bereitstellung von genügend Frauenhäusern verpflichten soll. Die 
mehrheitlich ablehnenden Kantone machten geltend, dass eine solche 
Bestimmung über die Opferhilfe hinaus gehe und die Autonomie der 
Kantone tangiere. Die Frage, ob neue Bestimmungen für Opfer von 
häuslicher Gewalt nötig wären, wurde kontrovers beurteilt. Eine 
deutliche Mehrheit unterstützte den Vorschlag, keine neuen 
Sonderbestimmungen für Opfer von Menschenhandel ins OHG einzuführen.
Keine neuen Abgeltungen
Die von der Expertenkommission vorgeschlagenen neuen unbefristeten 
Abgeltungen des Bundes an die Kantone für den Aufwand für die 
Beratungshilfe wurde von einer grossen Mehrheit befürwortet. Das 
EJPD hatte allerdings bereits zu Beginn der Vernehmlassung darauf 
aufmerksam gemacht, dass diese neuen Abgeltungen den 
finanzpolitischen Rahmenbedingungen der Schuldenbremse sowie den 
Bestrebungen zu einem neuen Finanzausgleich zuwiderlaufen. Der 
Bundesrat hat entschieden, auf neue Abgeltungen zu verzichten und 
stattdessen das EJPD beauftragt, nach neuen Lösungen für die 
Zusammenarbeit bzw. den Ausgleich unter den Kantonen zu suchen.
Vorderhand weiterhin Prozessvorschriften im OHG
Da die neue Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) erst nach der 
Totalrevision des OHG in Kraft treten dürfte, sollen die 
Bestimmungen zum Schutz des Opfers im Strafverfahrens vorläufig 
weiterhin im OHG bleiben und erst später in die StPO eingefügt 
werden.
Weitere Auskünfte:
Luzius Mader, Vizedirektor Bundesamt für Justiz, 
Tel. 031 / 322 41 02

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