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EJPD: Den Terrorismus bekämpfen ohne die Grundrechte aus den Augen zu verlieren

Bern (ots)

Ansprache von Direktor Heinrich Koller an der
Justizministerkonferenz in Sofia
Bern/Sofia, 09.10.2003. An der 25. Europäischen 
Justizministerkonferenz in Sofia hat Heinrich Koller, Direktor des 
Bundesamtes für Justiz und Staatssekretär für die Dauer der 
Konferenz, am Donnerstag die Bedeutung der internationalen 
Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung unterstrichen. Zugleich 
wies er in seiner Ansprache auf das Spannungsfeld zwischen 
Sicherheit und Freiheit hin: Bei der Bekämpfung des Terrorismus 
dürften die Grundrechte nicht aus den Augen verloren werden.
Der Leiter der Schweizer Delegation erinnerte daran, dass sich 
die 
Schweiz seit je stark für die Verhütung und Bekämpfung des 
Terrorismus engagiert und in den vergangenen Jahren das 
strafrechtliche Instrumentarium gegen den Terrorismus ausgebaut 
habe. So sind am 1. Oktober dieses Jahres die Strafnorm gegen 
Terrorismusfinanzierung sowie die strafrechtliche Haftung des 
Unternehmens in Kraft getreten. Diese Gesetzesänderungen haben es 
der Schweiz ermöglicht, die UNO-Konventionen gegen die Finanzierung 
des Terrorismus sowie gegen den Bombenterrorismus zu ratifizieren.
Die strafrechtlichen und strafprozessualen Mittel gegen den 
Terrorismus müssten auch auf internationaler Ebene vollumfänglich 
zum Tragen kommen, betonte Direktor Koller. Die einschlägigen 
Konventionen und Resolutionen der UNO sowie die Übereinkommen des 
Europarates bildeten ein solides Instrument der internationalen 
Zusammenarbeit.
Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit
Trotz aller Bedeutung einer wirksamen Terrorismusbekämpfung 
bestehe 
in diesem Bereich ein erhebliches Spannungsfeld zwischen Sicherheit 
und Freiheit, gab der Leiter der Schweizer Delegation zu bedenken. 
Der Europarat habe indessen die Grundwerte der Menschenrechte, der 
Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit nie aus den Augen verloren. 
Davon zeugten insbesondere die Leitlinien des Ministerkomitees über 
die Menschenrechte und den Kampf gegen den Terrorismus.
Die Bekämpfung des Terrorismus werde langfristig nur dann 
erfolgreich sein, wenn es gelinge, die Unterschiede zwischen Arm und 
Reich zu mildern, den Zusammenhalt der Gesellschaften zu stärken und 
den Dialog zwischen den verschiedenen Kulturen und Religionen zu 
fördern, gab sich Direktor Koller überzeugt. Der Europarat sei 
geradezu prädestiniert, massgeblich zur Erreichung dieser Ziele 
beizutragen.
Zusatzprotokoll zur Konvention über die Cyber-Kriminalität 
unterzeichnet
Direktor Heinrich Koller unterzeichnete an der 
Justizministerkonferenz zudem das Zusatzprotokoll zur Europarats- 
Konvention über die Cyber-Kriminalität, das für die Mitgliedstaaten 
des Europarates einen vergleichbaren Standard in der Bekämpfung 
dieser Art der Kriminalität schaffen will. Das Zusatzprotokoll gegen 
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellt rassistisch motivierte, 
mittels eines Computersystems begangene Taten unter Strafe, 
insbesondere das Verbreiten von rassistischem Material, die 
öffentliche Beleidigung aus rassistischen Motiven sowie das Leugnen 
und Verharmlosen von Völkermord. Das schweizerische Strafrecht ist 
mit dem Zusatzprotokoll kompatibel; eine Anpassung des Rassismus- 
Straftatbestandes (Art. 261bis des Strafgesetzbuches) ist nicht 
notwendig.
Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Philippe Boillat, Bundesamt für Justiz, Tel. 079 / 417 
13 61

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