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EJPD: EJPD: Spielbanken: Basisabgabesatz für B-Casinos festgelegt

Bern (ots)

15.10.2003. Der Bundesrat hat den Basisabgabesatz für
die klei- neren touristischen Bergcasinos auf 20 Prozent und für die 
anderen Casinos mit einer B-Konzession auf 30 Prozent des 
Bruttospielertrages festgelegt. Dieser Satz findet in den 
Abgabeperioden 2002 und 2003 Anwendung.
Artikel 41 Absatz 4 des Spielbankengesetzes (SBG) verleiht dem 
Bundesrat die Kompetenz, während der ersten vier Betriebsjahre 
einer Spielbank die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu 
berücksichtigen und den Ba-sisabgabesatz entsprechend festzulegen
Aufgrund einer Gesamtanalyse hat der Bundesrat den Abgabesatz für 
die Perioden 2002 und 2003 der Casinos mit einer Konzession B nun 
wie folgt festgelegt: 20 Prozent des Bruttospielertrages (BSE) für 
die kleineren touristischen Bergcasinos (Arosa, Davos, St. Moritz 
und Zermatt) und 30 Prozent des BSE für die anderen Casinos (Bad 
Ragaz, Courrendlin, Crans, Granges-Paccot, Interlaken, Locarno, 
Mendrisio, Meyrin, Schaffhausen und Zürichsee).
Der Entscheid des Bundesrates trägt insbesondere den anfänglichen 
wirt-schaftlichen Rahmenbedingungen und den Betriebsvorschriften der 
Spiel-banken Rechnung. Diese sind für B-Casinos, insbesondere für 
kleinere Bergcasinos, weniger günstig als für A-Casinos.
Der Basisabgabesatz für A-Casinos bleibt unverändert bei 40 Prozent 
des Bruttospielertrages.
Weitere Auskünfte:
Ivan Pellegrinelli, Sekretariat ESBK, Tel. 031 323 14 78

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