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EJPD: Mehr Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt EJPD schickt Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrates in die Vernehmlassung

Bern (ots)

12.11.2003. Die Gerichte sollen künftig zum Schutz der
Opfer eine gewalttätige Person anweisen können, die gemeinsame 
Wohnung zu verlassen. Der Entwurf eines neuen Artikels im 
Zivilgesetzbuch der Rechtskommission des Nationalrates wird vom 
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Auftrag der 
Kommission bis Ende Februar 2004 in die Vernehmlassung geschickt.
Der auf die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Ruth-Gaby 
Vermot-Mangold zurückgehende Entwurf will die Opfer von häuslicher 
Gewalt wie folgt schützen: Gewalttätige Personen können sofort aus 
der gemeinsamen oder ehemals gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden 
und dürfen diese für eine bestimmte Zeit nicht mehr betreten. Dies 
bietet dem Opfer eine Alternative zur Flucht aus der eigenen 
Wohnung. Das Gericht hat auch die Möglichkeit, weitere 
Schutzmassnahmen zu veranlassen: Es kann der verletzenden Person 
verbieten, die unmittelbare Umgebung der Wohnung zu betreten oder 
mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen, sei es telefonisch, schriftlich, 
elektronisch oder auf anderem Wege. Die Massnahme kann nur befristet 
für höchstens zwei Jahre ausgesprochen werden.
Der vorgeschlagene neue Artikel 28b ZGB sieht zudem vor, dass die 
Kantone Informations- und Beratungsstellen einrichten, die präventiv 
wirken sollen, um häusliche Gewalt zu vermeiden und Rückfälle zu 
verhindern. Wenn möglich sollen schon bestehende Beratungsstellen 
ihr Angebot in diese Richtung ausweiten.
Weitere Auskünfte:
Hermann Schmid, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 87

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