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EJPD: Kostendeckende Gebühren im Ausländer- und Bürgerrecht

Bern (ots)

19.11.2003. Der Bundesrat hat heute die Anpassung von
zwei Gebührenverordnungen im Bereich des Ausländerrechts und der 
erleichterten Einbürgerung gutgeheissen. Die Änderungen entsprechen 
dem Grundsatz der kostendeckenden Gebühren und treten am 1. Januar 
2004 in Kraft.
Die Änderung der Gebührenverordnung im Bereich des Bundesgesetzes 
über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) betrifft 
hauptsächlich den Visabereich. Die Gebühr für ein Visum, das von 
einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz 
erteilt wird, beträgt neu Fr. 55.- (statt Fr. 40.-). Dies beinhaltet 
auch eine Anpassung an die Visumgebühren der EU. Zudem wird das in 
der EU ab 1. Juli 2004 gültige Prinzip, für jeden bearbeiteten 
Visumantrag eine Gebühr zu erheben, eingeführt. Das bedeutet, dass 
Gesuchsteller auch im Falle einer Visumverweigerung die Visumgebühr 
zu bezahlen haben.
Gleichzeitig sollen ab 1. Januar 2004 die Bundesgebühren für 
Wiedereinbürgerungen und die erleichterte Einbürgerung um Fr. 30.- 
auf Fr. 250.- erhöht werden. Zusätzlich werden die in diesem Bereich 
zugunsten der Kantone erhobenen Gebühren für die Erstellung von 
Berichten und Zivilstandspapieren um Fr. 15.- bzw. Fr. 5.- auf Fr. 
125.- bzw. Fr. 55.- erhöht. Diese Anpassungen entsprechen dem 
Grundsatz der kostendeckenden Gebühren, wie dies auch in der neuen 
Bürgerrechtsregelung gilt, die vom eidgenössischen Parlament im 
Oktober 2003 verabschiedet wurde.
Weitere Auskünfte:
Mario Tuor, Informationsbeauftragter IMES, Tel. 031 / 324 31 50

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