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EJPD: Die Netzwerkkriminalität verstärkt bekämpfen Aussprache des Bundesrates

Bern (ots)

26.11. 2003. Der Bund will sich bei der Bekämpfung der
Netzwerkkriminalität verstärkt engagieren. Der Bundesrat hat am 
Mittwoch an einer Aussprache beschlossen, die strafrechtliche 
Verantwortlichkeit für illegale Internet-Inhalte speziell zu regeln 
und neue Ermittlungsmöglichkeiten auf Bundesebene vorzuschlagen. Das 
EJPD wird 2004 entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung 
schicken.
Im Herbst 2001 setzte Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin 
des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), die Expertengruppe 
„Netzwerkkriminalität“ ein. Die Gruppe hatte den Auftrag zu prüfen, 
mit welchen Mitteln Rechtsverletzungen, die im Internet begangen 
werden, verhindert resp. geahndet werden können und wie die 
strafrechtliche Verantwortlichkeit im Internet zu regeln sei. 
Bundesrätin Metzler-Arnold erteilte zudem einer aus Bund und 
Kantonen, Polizei und Justiz zusammengesetzten Arbeitsgruppe 
„Genesis“ den Auftrag, die rechtlichen und organisatorischen 
Rahmenbedingungen der landesweiten Operation gegen Kinderpornografie 
im Internet („Genesis“) im Hinblick auf künftige Fälle zu 
analysieren und entsprechende Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten.
Differenzierte Verantwortlichkeit der Provider
Aufgrund der Berichte beider Gruppen hat der Bundesrat eine erste 
Aussprache geführt. Die Expertenkommission „Netzwerkkriminalität“ 
schlägt in Anlehnung an die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen 
Union (EU) vor, das Strafgesetzbuch (StGB) mit einer neuen 
speziellen Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im 
Internet zu ergänzen. Der Autor und der Content-Provider 
(Inhaltsanbieter) sollen für die von ihnen ausgehenden illegalen 
Internet-Inhalte strafrechtlich voll verantwortlich sein. Der 
Hosting-Provider – er stellt seinen Kunden, den Content-Providern, 
einen Internet-Server zur Verfügung, worauf sie eigene Informationen 
anbieten können – soll für illegale Inhalte nur beschränkt 
verantwortlich sein, z.B. wenn er von Dritten erhaltene Hinweise auf 
solche Inhalte nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. 
Der Access-Provider (Zugangsvermittler) soll hingegen für die 
illegal zirkulierenden Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden 
können.
Neue Ermittlungsmöglichkeiten für den Bund
Die Expertengruppe „Netzwerkkriminalität“ sowie die Arbeitsgruppe 
„Genesis“ erarbeiteten verschiedene Vorschläge für eine effizientere 
Strafverfolgung in kantonsübergreifenden und internationalen Fällen. 
Der Bundesrat unterstützt das Modell der Arbeitsgruppe „Genesis“. 
Dieses gibt dem Bund bei der Verfolgung von strafbaren Handlungen, 
die mittels elektronischer Kommunikationsnetze ganz oder teilweise 
im Ausland oder in mehreren Kantonen verübt wurden, in der ersten 
Verfahrensphase neue Ermittlungsmöglichkeiten. Der Bundesrat will 
aber darauf verzichten, eine umfassende neue Bundeskompetenz bzw. 
Bundesgerichtsbarkeit nach dem Vorbild der Effizienzvorlage im 
Bereich der Netzwerkkriminalität zu schaffen. Die 
Strafverfolgungsbehörden des Bundes sollen lediglich in der ersten 
Phase der Strafverfolgung Koordinationsfunktionen wahrnehmen und 
einzelne dringend notwendige Ermittlungen anordnen können. Die 
kantonalen Strafverfolgungskompetenzen sollen dabei jedoch erhalten 
bleiben.
Vernehmlassungseröffnung 2004
Gestützt auf die heutige Aussprache wird das EJPD dem Bundesrat 
einen Vorschlag für die Umsetzung der beiden Berichte unterbreiten. 
Dieser wird dann mit den Berichten als Dokumentation im Jahr 2004 in 
die Vernehmlassung geschickt.
Weitere Auskünfte:
Grace Schild Trappe, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 89

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