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EJPD: Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung: Ausserordentlicher Bundesanwalt ermittelt

Bern (ots)

07.04.2004. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zum
Crossair- Absturz in Bassersdorf wird die Bundesanwaltschaft mit dem 
Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung konfrontiert. Zur Untersuchung 
des Falls hat der Bundesrat heute Staatsanwalt Peter Heuberger als 
ausserordentlichen Bundesanwalt ernannt.
Die Bundesanwaltschaft untersucht die Umstände des Crossair- 
Absturzes bei Bassersdorf vom November 2001 und hat die 
Strafuntersuchung auf den damaligen Crossair-Chef und späteren 
Swiss-Chef André Dosé ausgeweitet. Als dieser überraschend zwei Tage 
vor Bekanntgabe des Ermittlungs-Entscheids gegen ihn am 10. März 
zurücktrat, wurden Vorwürfe der Indiskretion laut. Zudem erklärte 
Swiss-Verwaltungsratspräsident Pieter Bouw in der SonntagsZeitung 
vom 14. März, die Swiss habe am Montag vor Dosés Rücktritt 
„glaubhafte Hinweise erhalten, dass noch diese Woche entschieden 
werde, gegen wen ermittelt würde“. Eine Privatperson hat in der 
Folge eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen 
Unbekannt in der Bundesanwaltschaft eingereicht.
Peter Heuberger, zweiter Staatsanwalt des Kantons Aargau, wird nun 
in der Funktion als ausserordentlicher Bundesanwalt den Fall 
untersuchen.
Weitere Auskünfte:
René Bühler, Fürsprecher, Generalsekretariat EJPD,
Tel. 031 324 48 20

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