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EJPD: Schuldbrief in Zukunft auch in papierloser Form EJPD schickt Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts in die Vernehmlassung

Bern (ots)

21.04.2004 Die Einführung eines papierlosen
Schuldbriefes und weitere Neuerungen sieht die Teilrevision des 
Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) vor. Der 
Bundesrat hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement 
(EJPD) ermächtigt, den rund hundert Artikel umfassenden Vorentwurf 
bis Ende November 2004 in die Vernehmlassung zu schicken. Es handelt 
sich um die grösste Teilrevision des Immobiliarsachen- und 
Grundbuchrechts seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB) im 
Jahr 1912.
Als wichtigste Neuerung sieht der Vorentwurf als Alternative zum 
Papier-Schuldbrief den papierlosen Register-Schuldbrief vor, der mit 
der Eintragung in das Grundbuch entsteht. Es wird kein Pfandtitel 
mehr ausgestellt, wodurch die Kosten für die sichere Verwahrung und 
den Transfer zwischen Banken, Notariatsbüros sowie Grundbuchämtern 
wegfallen. Damit entfallen auch das Verlustrisiko und die 
aufwändigen und langwierigen Kraftloserklärungsverfahren, die ein 
Wertpapierverlust zur Folge hat. Der jetzige Schuldbrief in 
Papierform wird aber beibehalten; die Parteien können jene Form 
wählen, die ihnen am besten zusagt.
Zugang zu selbst genutztem Wohneigentum erleichtern Weiter sieht die 
Teilrevision die Einführung eines so genannten Raumrechts vor. Damit 
erhält eine Person die Befugnis, einen bestimmten Teil eines 
Gebäudes zu benutzen und innen auszubauen, ohne am Grundstück und am 
Gebäude einen Miteigentumsanteil zu besitzen. Diese Neuerung soll 
einem weiteren Bevölkerungskreis den Zugang zu selbst genutztem 
Wohneigentum erleichtern.
Modernes Bodeninformationssystem Das Grundbuch soll künftig seine 
Funktion als modernes Bodeninformationssystem besser erfüllen 
können. Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen soll einerseits 
das Grundbuch von bedeutungslosen Einträgen entlastet werden. 
Andererseits sollen öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, 
die ein bestimmtes Grundstück betreffen, im Grundbuch angemerkt 
werden.
Im Bereich des Bauhandwerkerpfandrechts sind verschiedene 
Präzisierungen und Änderungen vorgesehen. So soll unter anderem der 
Schutz des bauenden Grundeigentümers vor dem Risiko einer 
Doppelzahlung verbessert werden.
Weitere Auskünfte:
Christina Schmid, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 17

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