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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der Korruption Beitritt zum Strafrechtsübereinkommen und Zusatzprotokoll des Europarates gegen die Korruption wird befürwortet

Bern (ots)

28.04.2004. Der Beitritt der Schweiz zum
Strafrechtsübereinkommen und Zusatzprotokoll des Europarates gegen 
die Korruption ist in der Vernehmlassung überwiegend befürwortet 
worden. Der Bundesrat hat am Mittwoch von den 
Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- 
und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft zur 
Ratifikation des Übereinkommens und Zusatzprotokolls sowie zur 
Ergänzung des strafrechtlichen Abwehrdispositivs auszuarbeiten.
Das Vernehmlassungsverfahren hat die Position des Bundesrates 
bestätigt, der die internationalen Bestrebungen zur wirksameren 
Bekämpfung der Korruption unterstützen will. Durch den Beitritt zum 
Übereinkommen und Zusatzprotokoll sollen die Strafbestimmungen in 
den Mitgliedstaaten harmonisiert und die internationale 
Zusammenarbeit verstärkt werden.Man verspricht sich eine 
wirkungsvollere Bekämpfung der Korruption auch in internationalen 
Beziehungen.
Das Strafrecht massvoll ergänzen
Das geltende schweizerische Recht genügt bereits über weite Strecken 
den Bestimmungen des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls. Es 
bestehen nur wenige Lücken, die anlässlich der Ratifikation 
geschlossen werden sollen. Die Befürworter des Betritts zum 
Übereinkommen und Zusatzprotokoll haben sich in der Vernehmlassung 
für eine massvolle Ergänzung des strafrechtlichen Abwehrdispositivs 
ausgesprochen. Mehrheitlich begrüsst werden der neue Tatbestand der 
passiven Bestechung fremder Amtsträger sowie der Vorschlag, die 
Verantwortlichkeit des Unternehmens auf die aktive Privatbestechung 
auszudehnen.
Auch die Strafbarerklärung der passiven Privatbestechung wird 
mehrheitlich befürwortet. Über die konkrete Ausgestaltung des neuen 
Tatbestandes gehen die Meinungen allerdings auseinander. Mit der 
Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten hat der Bundesrat 
entschieden, dass die passive Privatbestechung als Antragsdelikt 
ausgestaltet und im Gesetz über unlauteren Wettbewerb geregelt 
werden soll. Der Bundesrat will ferner aufgrund der 
Vernehmlassungsergebnisse auf die Einführung der Strafbarkeit der 
missbräuchlichen Einflussnahme verzichten.
Weitere Auskünfte:
Ernst Gnägi, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 81

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