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EJPD: Engere Zusammenarbeit zwischen Brasilien und der Schweiz Bundesrat Blocher unterzeichnet einen Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit Brasilien

Bern (ots)

12.05.2004. Bundesrat Christoph Blocher und sein
brasilianischer Amtskollege Thomas Bastos haben am Mittwoch einen 
bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen unterzeichnet. Damit 
bekräftigen die beiden Staaten den Willen, bei der Bekämpfung 
internationaler Kriminalität enger zusammenzuarbeiten.
Ziel des Vertrags ist eine wirksamere Verbrechensbekämpfung auf 
internationaler Ebene. Im Vordergrund steht die Bekämpfung der 
Korruption, des Drogen- und Waffenhandels, der Geldwäscherei und der 
sexuellen Ausbeutung von Kindern und Frauen. Brasilien gehört mit 
Argentinien zu jenen lateinamerikanischen Ländern, mit denen die 
Schweiz im Bereich der Rechtshilfe am engsten und häufigsten 
zusammenarbeitet.
Der bilaterale Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten 
Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und des 
Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe. Er vereinfacht und 
beschleunigt das Rechtshilfeverfahren zwischen den beiden Staaten.
Der Vertrag verringert insbesondere die Formerfordernisse 
(Beglaubigungen), führt moderne Instrumente ein (Videokonferenz) und 
schafft in beiden Ländern eine Zentralbehörde. Diese dienen als 
direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen. 
Der Vertrag regelt weiter die Herausgabe von beschlagnahmten 
Gegenständen und Vermögenswerten sowie die spontane Übermittlung von 
Informationen ohne Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens.
Im weiteren besprachen die Minister die Möglichkeiten, in Fragen der 
Migration enger zusammen zu arbeiten. Sie kamen überein, einen 
Migrationsdialog aufzunehmen. Auch eine verstärkte Zusammenarbeit im 
Bereich der Sicherheit kam zur Sprache.
Weitere Auskünfte:
Mario-Michel Affentranger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 42

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