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EJPD: Den Schutz vor Folter verstärken Der Bundesrat heisst das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO gut

Bern (ots)

07.06.2004. Die Schweiz unterstützt die verstärkten
internationalen Bestrebungen im Kampf gegen die Folter. Der 
Bundesrat hat am Montag das Fakultativprotokoll zur 
Anti-Folter-Konvention der UNO vom 18. Dezember 2002 gutgeheissen, 
das durch Besuche unabhängiger Aufsichtsgremien den Schutz vor 
Folter erhöhen will.
Die Schweiz hat sich als treibende Kraft für die Verabschiedung des 
Fakultativprotokolls zur UNO-Konvention gegen Folter und andere 
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 
eingesetzt. Dieses Engagement entspricht der politischen Tradition 
der Schweiz, sich für die Wahrung der Menschenrechte und für die 
Verhütung der Folter einzusetzen.
Unbeschränkter Zugang zu Personen und Informationen Das 
Fakultativprotokoll will insbesondere durch Besuche und Kontrollen 
nationaler und internationaler Gremien in Gefängnissen und Anstalten 
den Schutz vor Folter verstärken. Die Vertragsstaaten verpflichten 
sich, dem UN-Unterausschuss zur Verhinderung von Folter 
unbeschränkten Zugang zu allen Orten, an denen Personen die Freiheit 
entzogen ist, sowie zu allen bedeutsamen Informationen zu gewähren. 
Nach seinem Besuch teilt der Unterausschuss seine vertraulichen 
Empfehlungen und Bemerkungen dem Vertragsstaat mit.
Das Fakultativprotokoll sieht ferner die Schaffung so genannter 
nationaler Präventionsmechanismen vor, welche die gleichen 
Befugnisse wie der Unterausschuss haben. Sie prüfen regelmässig, wie 
Personen behandelt werden, denen die Freiheit entzogen ist, und 
veröffentlichen einen Jahresbericht. Sie können den Behörden 
Empfehlungen unterbreiten sowie Vorschläge und Bemerkungen zu 
Gesetzen oder Gesetzesentwürfen anbringen.
Kantone für ein nationales Aufsichtsgremium
Die innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls betrifft 
primär die Kantone. In einer Vernehmlassung sprachen sich letztes 
Jahr 24 Kantone grundsätzlich für die Ratifizierung des 
Fakultativprotokolls und 20 Kantone für die Einrichtung eines 
nationalen Aufsichtsgremiums aus. Die Ausgestaltung dieses Gremiums 
(Bundes- oder Konkordatslösung) und die Frage einer allfälligen 
Kostenbeteiligung des Bundes müssen noch geklärt werden. Das 
Bundesamt für Justiz wird eine interdepartementale Arbeitsgruppe 
einsetzen, die unter Einbezug der Kantone die innerstaatliche 
Umsetzung des Fakultativprotokolls vorbereiten wird.
Instrumentarium ergänzen
Die Schweiz hat bereits zwei internationale Übereinkommen 
ratifiziert, die den Schutz vor der Folter bezwecken:
• Die Anti-Folter-Konvention der UNO verpflichtet die 
Vertragsstaaten, regelmässig einen Bericht vorzulegen, worin sie 
über Massnahmen zur Verwirklichung der Freiheitsrechte, Fortschritte 
und Schwierigkeiten Rechenschaft ablegen. Die Schweiz anerkennt 
zudem die Zuständigkeit des UN-Ausschusses gegen Folter, 
Individualbeschwerden entgegenzunehmen und zu prüfen. • Die 
Anti-Folter-Konvention des Europarates sieht in den Vertragsstaaten 
regelmässige Besuche des Ausschusses zur Verhinderung von Folter 
vor. Wie die meisten anderen Vertragsstaaten veröffentlicht die 
Schweiz – zusammen mit einer Stellungnahme des Bundesrates – die 
Ergebnisse und Empfehlungen des Ausschusses.
Das Fakultativprotokoll ergänzt dieses Instrumentarium zur Verhütung 
der Folter. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, ist der 
UN-Unterausschuss verpflichtet, mit anderen internationalen und 
regionalen Organisationen zusammenzuarbeiten.
Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Philippe Boillat, Bundesamt für Justiz, 
Tel. 031 322 41 40

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