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EJPD: Angemessener Patentschutz für Erfindungen in der Biotechnologie

Bern (ots)

07.06.2004. Der Bundesrat hat an seiner heutigen
Sitzung das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement 
beauftragt, eine zweite Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine 
Teilrevision des Patentgesetzes durchzuführen.
Die Revisionsvorlage beinhaltet sechs verschiedene Teilaspekte. Als 
Schwerpunkt verfolgt sie das Ziel, einen ausgewogenen Patentschutz 
für Innovationen auf dem Gebiet der Biotechnologie zu gewährleisten.
Der Bundesrat hat wiederholt bekräftigt, dass die Schweiz die 
Chancen nutzen müsse, welche die Biotechnologie z.B. im Umweltschutz 
oder in der Medizin verspricht. Ein wirksamer Patentschutz ist ein 
Schlüsselfaktor für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der 
entsprechenden Branche in der Schweiz. Er schafft einen wesentlichen 
Anreiz für Investitionen in die oft aufwändige und teuere Forschung 
und Entwicklung auf diesen Gebieten (z.B. von Heilmitteln für 
Krankheiten wie AIDS, Krebs, Parkinson oder Alzheimer). Der 
Bundesrat bejahte deshalb stets, wenn auch nicht uneingeschränkt, 
die bereits heute bestehende Möglichkeit, biotechnologische 
Erfindungen durch Patente zu schützen.
Im Jahre 2002 erhielt die Öffentlichkeit bereits Gelegenheit zur 
Stellungnahme zur Vorlage, mit welcher das Patentgesetz u.a. an die 
EU-Biotechnologie-Richtlinie angeglichen werden soll. Das 
Vernehmlassungsergebnis liess es als sinnvoll erscheinen, vor 
Ausarbeitung einer Gesetzesbotschaft der Diskussion aufgrund der 
hohen Technizität und Komplexität der Thematik noch mehr Zeit 
einzuräumen. Die Analyse der Vernehmlassungsergebnisse und des 
anschliessenden Dialogs führte zu einer teilweisen Überarbeitung der 
Revisionsvorlage.
Gegenüber dem ersten Vernehmlassungsentwurf wurden insbesondere 
folgende Änderungen vorgenommen: – Offenlegung der Quelle von 
genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen, auf denen die 
Erfindung beruht, in der Patentanmeldung. – Veröffentlichung aller 
Patentgesuche und Einführung eines kostengünstigen, jedermann 
zugänglichen Einspruchsverfahrens, in welchem der mögliche Verstoss 
der Verwertung der Erfindung gegen die öffentliche Ordnung oder die 
guten Sitten überprüft werden kann. – Begrenzung des Schutzumfangs 
für Patente, die eine Gensequenz zum Gegen- stand haben, auf den 
konkret offenbarten Zweck der gemachten Erfindung zur Vermeidung von 
befürchteten Forschungshemmnissen. – Ausweitung der Handlungen, die 
von der Wirkung eines Patents ausgeschlossen sind; u.a. ist ein 
breites, vertraglich nicht einschränkbares Forschungsprivileg 
vorgesehen sowie die Freistellung von Erfindungen zu 
Unterrichtszwecken oder zum Zwecke der Züchtung neuer 
Pflanzensorten.
Die Revision sieht zudem die Möglichkeit von Zwangslizenzen vor für 
den Export patentgeschützter pharmazeutischer Produkte in 
Entwicklungsländer, deren Bevölkerung unter schweren 
Gesundheitsproblemen leidet, und die selbst über keine ausreichenden 
Produktionskapazitäten verfügen. Schliesslich bezweckt die Revision 
die Ratifizierung von drei internationalen Übereinkommen sowie 
Gesetzesanpassungen an verschiedene neuere nationale und 
internationale Entwicklungen.
Der Bundesrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Massnahmen die 
vielfältigen Interessen von Gesellschaft, Ethik, Forschung und 
Wirtschaft an einem ausgewogenen Patentschutz bestmöglich zu 
berücksichtigen.
Die Vernehmlassung ist breit angelegt und dauert vier Monate. 
Vernehmlassungs-ende ist der 31. Oktober 2004. Die 
Vernehmlassungsunterlagen können beim Eidg. Institut für Geistiges 
Eigentum, 3003 Bern, oder direkt unter 
http://www.ige.ch/D/jurinfo/j100.shtm bezogen werden. Dort finden 
sich auch weiterführende Informationen und Antworten auf häufig 
gestellte Fragen.
Weitere Auskünfte:
Felix Addor, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, 
Tel. 031 322 48 02

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